Collar

Die vertragliche Vereinbarung über Zinsober- und Untergrenze bezogen auf einen nominellen Kapitalbetrag nennt man Collar. Wenn der Referenzzinssatz die Obergrenze (Cap) übersteigt, so bezahlt der Verkäufer dem Käufer die Differenz aus den beiden Beträgen. Unterschreitet der Referenzzinssatz hingegen die Untergrenze (Floor), so muss der Käufer dem Verkäufer die Differenz der Beträge erstatten. Der Kreditnehmer hat durch den Kauf eines Collars die Möglichkeit, die Zinskosten mit einer festen Obergrenze zu versehen. Dafür verpflichtet er sich zur Zahlung eines Mindestzinssatzes.

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