Eigenkapital

Als Eigenkapital (§ 272 HGB) wird das von den Aktionären eingesetzte Kapital bezeichnet. Kapitalgesellschaften müssen gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Gewinn-/ Verlustvortrag und Jahresüberschuss/ -fehlbetrag als Eigenkapital ausweisen.

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