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APA ots news: Listing Act tritt in Kraft: FMA begrüßt Vereinfachung und Modernisierung des europäischen Kapitalmarkts

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Einfacherer Zugang zu öffentlichen Kapitalmärkten trägt zur

Diversifizierung der Finanzierung bei-

Wien (APA-ots) - Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) begrüßt

die

Modernisierung und Vereinfachung des Kapitalmarktrechts, die durch

das Inkrafttreten des Listing Acts erreicht wird. Ziel des Listing

Acts (VO (EU) 2024/2809) ist es, den Zugang zu öffentlichen

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Kapitalmärkten zu erleichtern, insbesondere für kleine und mittlere

Unternehmen (KMU), und gleichzeitig die Transparenz sowie den

Anlegerschutz zu stärken.

"Ein kleines Unternehmen - ob Startup oder mittelständischer

Familienbetrieb - und ein internationaler Konzern stellen an der

Börse nicht dasselbe Risiko dar", so FMA-Vorständin Mariana Kühnel.

"Dort, wo das Risiko geringer ist, sinkt mit dem Listing Act der

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Aufwand - für das Unternehmen wie für die Aufsicht. Das macht den

Schritt aufs Börsenparkett für kleinere und mittlere Unternehmen

realistisch." FMA-Vorstand Helmut Ettl betont: "Die Vereinfachungen

tragen zur Diversifizierung der Finanzierungsquellen bei und machen

den Kapitalmarkt zugänglicher. Zugleich sind Transparenz und Schutz

vor Insiderhandel und Marktmanipulation weiter essenziell für das

Vertrauen der Anleger:innen - und wir setzen sie durch."

Zwtl.: Neuerungen im Prospektrecht

Der Listing Act vereinfacht die Prospektanforderungen und passt

sie an unterschiedliche Emittenten an. Vor allem KMU profitieren von

reduzierten Offenlegungspflichten und vereinfachten Verfahren, was

Kosten und Zeitaufwand für Börsengänge senkt - bei weiterhin

gewährleistetem Anlegerschutz durch klare Informationspflichten.

Mit der nationalen Umsetzung wurde auch das Kapitalmarktgesetz (

KMG) angepasst: Der Schwellenwert für die Prospektpflicht steigt auf

12 Mio. Öffentliche Wertpapierangebote bis zu diesem Betrag sind

damit prospektfrei - eine erhebliche Erleichterung für KMU und ein

Plus an Finanzierungsmöglichkeiten.

Zwtl.: Erleichterungen bei der Zulassung von Aktien

Die Mindestmarktkapitalisierung bleibt zwar bei 1 Mio., doch

entfallen die dreijährige Bestandsdauer der Gesellschaft und die

Veröffentlichungspflicht für die letzten drei Jahresabschlüsse. Der

erforderliche Mindeststreubesitz sinkt von 25% auf 10%. Alternativ

genügt eine ausreichende Streuung der Aktien.

Zudem können Betreiber eines MTF (Multilateral Trading Facility)

wie die Wiener Börse AG künftig ein Segment als KMU-Wachstumsmarkt

registrieren lassen.

Zwtl.: Auswirkungen auf die Marktmissbrauchsverordnung

Der Listing Act regelt auch die Ad-hoc-Publizität neu.

Insiderinformationen sind nun bei zeitlich gestreckten Vorgängen

grundsätzlich erst mit Eintritt des Endereignisses (z.B.

Vertragsunterzeichnung) zu veröffentlichen. Anleger:innen werden über

kursrelevante Ereignisse damit tendenziell später informiert.

Die Marktmissbrauchsverbote bleiben unverändert: das Verbot von

Insidergeschäften, der Empfehlung oder Anstiftung dazu sowie der

unrechtmäßigen Offenlegung von Insiderinformationen. Auch bei länger

andauernden Prozessen behalten Insiderinformationen bis zur

Veröffentlichung ihren Charakter als Insiderinformationen. Die FMA

überwacht die Einhaltung weiterhin konsequent; Verstöße können

verwaltungs- und strafrechtliche Folgen haben.

Zu den Änderungen des Listing Acts hat die FMA bereits vor

einigen Monaten eine Ausgabe der Publikation "Reden wir über

Aufsicht" veröffentlicht, die auf der FMA-Homepage abrufbar ist.

Rückfragehinweis:

FMA-Mediensprecher

Boris Gröndahl

Telefon: +43 1 24959-6010 / +43 676 8824 9995

E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at

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