Bundesrat billigt erstes bundesweites Klimaanpassungsgesetz


Von Andrea Thomas und Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat ein Klimaanpassungsgesetz beschlossen, das Bund, Ländern und Kommunen verbindliche Klimaanpassungsstrategien und -maßnahmen vorgeschreibt. Damit soll ein strategischer Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung geschaffen werden. Die Länderkammer verzichtete bei ihrer Plenartagung in Berlin darauf, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen, und ließ es somit passieren.

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"Ziel ist es, eine flächendeckende Vorsorge überall zu gewährleisten", sagte Umweltstaatssekretärin Christiane Rohleder in der Länderkammer. "Erstmals werden Klimaanpassung und Vorsorge damit auf eine verbindliche Grundlage gestellt." Es gelte, Schäden durch die Klimakrise so weit wie möglich zu vermeiden. "Auf der einen Seite durch konsequenten Klimaschutz, um die Einhaltung der Pariser Klimaziele zu erreichen, und auf der anderen Seite durch systematische Anpassung und Vorsorge."

Das Gesetz verpflichtet die Bundesregierung, in Zukunft eine "vorsorgende Klimaanpassungsstrategie" mit messbaren Zielen zu verfolgen. Diese soll regelmäßig aktualisiert und fortlaufend umgesetzt werden. Die erste Klimaanpassungsstrategie in neuer Form soll bis Ende 2024 von der Bundesregierung beschlossen werden, auch wenn das Gesetz ihr dafür bis zum Ende der Legislaturperiode Zeit ließe.

Für die Länder sieht das Gesetz vor, dass sie eigene vorsorgende Klimaanpassungsstrategien mit Maßnahmenplänen vorlegen und umsetzen. Dadurch sollen die Auswirkungen und Risiken durch die Folgen des Klimawandels begrenzt werden. Für das Gebiet jeder Gemeinde und jedes Kreises soll darüber hinaus ein integriertes Klimaanpassungskonzept aufgestellt werden. Kleine Gemeinden sollen davon ausgenommen werden können.

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