DIHK: Bundesregierung muss bei Konjunkturprogramm Zukunft in Blick nehmen
Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones)--Das Koalitionspaket der Bundesregierung sollte dabei helfen, die Wirtschaft nach der Corona-Krise stärker für den globalen Wettbewerb zu machen, forderte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) am Dienstag vor der entscheidenden Sitzung des Koalitionsausschusses. Der Verband schlug einen Fünf-Punkte-Plan vor, der die Wirtschaft wiederbeleben und fit für die Zukunft machen könne.
Union und SPD sollten Maßnahmen beschließen, die die Unternehmen in ihrer ganzen Breite und damit die Wirtschaft insgesamt voranbringen und die Möglichkeit schaffen, den Aufschwung zu finanzieren, erklärte DIHK-Präsident Eric Schweitzer.
"Daher sollte die Bundesregierung ein Konjunkturprogramm aufsetzen, das branchenübergreifende Hilfen zur Überbrückung beinhaltet und den Standort so stärkt, dass die Krise mit möglichst geringen wirtschaftlichen Schäden überwunden werden kann", sagte Schweitzer.
Fünf-Punkte-Plan für das Konjunkturprogramm
Der Verband schlug der Koalition vor dem um 14 Uhr beginnenden Treffen einen Fünf-Punkte-Plan vor. Überbrückungshilfen für Unternehmen seien dringend erforderlich für Unternehmen in unmittelbar und mittelbar von der Pandemie wirtschaftlich besonders betroffenen Branchen. Denn diese seien ein "wirksames Medikament gegen Insolvenzen in den kommenden Monaten" bei Firmen, die wegen Corona von Umsatzeinbrüchen betroffen sind und auch in den kommenden Monaten wenig Hoffnung auf ein normales Geschäft hätten. Ein wichtiger Baustein sei hier, dass eine Unterstützung in Form eines Zuschusses zu den laufenden Fixkosten käme, um vor der Krise gesunden Unternehmen das Überleben zu ermöglichen.
In einem zweiten Punkt forderte der DIHK eine Stärkung von Eigenkapital und Liquidität. Hier müsse eine deutliche Verbesserung bei der steuerlichen Berücksichtigung von Verlusten vorgenommen werden. Dafür gebe es drei Stellschrauben: Erstens sollte das rücktragbare Verlustvolumen von derzeit maximal 1 Millionen Euro so erhöht werden, dass die im Krisenjahr entstehenden Verluste vollständig berücksichtigt werden könnten. Damit dies gelingen kann, sollte zweitens der Rücktragszeitraum von derzeit nur einem Jahr erweitert werden. Drittens sollte begrenzt bis Ende 2022 die Mindestbesteuerung ausgesetzt werden, damit Verluste aus diesem Jahr gegebenenfalls auch mit in den kommenden beiden Jahren erwirtschafteten Gewinnen verrechnet werden könnten.
Abschreibungen verbessern
Der DIHK pocht in einem dritten Punkt zudem auf einen größeren Spielraum für neue private Investitionen. Gerade in der Phase des Wiederhochfahrens der Wirtschaft sollten positive Investitionsanreize für Unternehmen gesetzt werden. "Starke konjunkturelle Impulse könnten gesetzt werden, wenn Investitionen sofort in vollem Umfang als Betriebsausgabe verbucht werden können", so Schweitzer. Die Grenze für eine solche steuerliche Sofortabschreibung, die aktuell bei 800 Euro liegt, sollte temporär deutlich steigen. Zudem sollte die degressive Abschreibung wieder eingeführt werden.
In einem vierten Punkt fordert der DIHK ein schnelleres Vorgehen bei öffentlichen und privaten Investitionen. Nötig seien grundlegende Reformen zur Verschlankung des Planungsrechts bei Infrastrukturvorhaben sowie bei Firmenansiedlungen und -erweiterungen.
Und schließlich pochte der DIHK auf niedrigere Stromkosten durch ein Absenken der EEG-Umlage. "Nicht nur die Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandel müssen weitgehend zur Senkung der EEG-Umlage verwendet werden, angesichts ansonsten drohender drastischer Steigerungen der EEG-Umlage im kommenden Jahr muss es eine weitere Finanzierung durch Haushaltsmittel geben, so dass die EEG-Umlage im kommenden Jahr deutlich sinkt", fordert Schweitzer. Dafür seien mindestens 10 Milliarden Euro notwendig. "Es sollte nicht dazu kommen, dass Unternehmen für ihren krisenbedingt sinkenden Stromverbrauch im kommenden Jahr mit einer höheren EEG-Umlage bestraft werden", so der DIHK.