DSW empfiehlt Wirecard-Anlegern Klage
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FRANKFURT (Dow Jones)-Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) empfiehlt den geschädigten des Wirecard-Bilanzskandals rechtliche Schritte. "Eine Klage ist für Anleger das Mittel der Wahl", sagte DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler. "Geschädigt sind übrigens nicht ausschließlich Aktionäre, sondern auch Besitzer von Wirecard-Anleihen oder von auf Wirecard-Aktien beruhenden Derivaten."
Von der Einleitung des Insolvenzverfahrens ist die Prüfung von Schadensersatzansprüchen durch die DSW nicht betroffen. "Selbst, wenn die Gesellschaft durch die Insolvenz als potenzieller Anspruchsgegner ausfällt, rücken dafür die handelnden Personen in Vorstand und Aufsichtsrat sowie insbesondere der jahrelange Wirtschaftsprüfer EY nochmals verstärkt in den Fokus", sagte Tüngler. Zum jetzigen Zeitpunkt schließe man keine der Involvierten als Anspruchsgegner aus.
Die Aktionärsschützer haben nach eigenen Angaben schon seit geraumer Zeit vor der Intransparenz und den organisatorischen Mängeln bei Wirecard gewarnt. "Mit der Adhoc-Mitteilung vom 18. Juni 2020, dass es für angeblich auf Treuhandkonten liegende 1,9 Milliarden Euro keine Nachweise gebe, wurden aber selbst unsere schlimmsten Befürchtungen übertroffen", so Tüngler.
Wichtig sei es für die DSW nun vor allem, mittels einer Prozesskostenfinanzierung zu ermöglichen, dass Wirecard-Anleger ohne weiteres finanzielles Risiko Klage einreichen können. Betroffene Anleger können sich unter der Mailadresse wirecard@dsw-info.de für einen eigens geschaffenen Informationsdienst anmelden, mit dem die DSW über die weiteren Schritte informiert.
Die kritische Haltung der DSW gegenüber dem Haftungsprivileg der Finanzaufsicht Bafin sieht Tüngler durch den Fall Wirecard bestätigt. "Die Frage ist doch, was eine Aufsicht für die Anleger wert ist, wenn sie im Falle ihres Versagens keine Konsequenzen tragen muss."
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
DJG/mgo/jhe
(END) Dow Jones Newswires
July 01, 2020 08:35 ET (12:35 GMT)
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