|
EQS-Ad-hoc: Brockhaus Technologies AG / Schlagwort(e): Mergers und Acquisitions / Verkauf von Unternehmensteilen/Sonstiges
Brockhaus Technologies AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2026 mit Beschlussvorschlägen zur Rückführung von Zuflüssen aus dem Verkauf der Bikeleasing-Gruppe an die Aktionäre
09.07.2026 / 08:53 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Brockhaus Technologies AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2026 mit Beschlussvorschlägen zur Rückführung von Zuflüssen aus dem Verkauf der Bikeleasing-Gruppe an die Aktionäre
Frankfurt am Main, 9. Juli 2026
Der Vorstand der Brockhaus Technologies AG (ISIN: DE000A2GSU42, die „Gesellschaft“ oder „BKHT“) hat heute beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung am 19. August 2026 gemeinsam mit dem Aufsichtsrat eine Kombination von Maßnahmen zur Beschlussfassung vorzuschlagen, um die Rückführung von insgesamt etwa € 180 Mio., und damit eines weit überwiegenden Teils der Erlöse aus dem Verkauf der Bikeleasing-Gruppe an die Aktionäre zu ermöglichen. Die Einberufung zur Hauptversammlung wird zeitnah bekannt gemacht.
Zu diesem Zweck schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, dass BKHT noch im Geschäftsjahr 2026 in einem ersten Schritt unter Berücksichtigung der bilanziellen Voraussetzungen im Rahmen eines öffentlichen Erwerbsangebots in einem Volumen von bis zu € 90 Mio. eigene Aktien der Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG zum Zwecke der Einziehung erwirbt und im vereinfachten Verfahren gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 2 AktG einzieht. Hierbei streben Vorstand und Aufsichtsrat einen Angebotspreis von € 24,00 je Aktie an. Der Angebotspreis darf jedoch den relevanten Börsenkurs um nicht weniger als 10% und nicht mehr als 30% überschreiten.
Darüber hinaus schlagen der Vorstand und der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, die bestehende Kapitalrücklage der Gesellschaft nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in Höhe eines Teilbetrages von rund € 183 Mio. im Wege einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verbunden mit einer ordentlichen Kapitalherabsetzung aufzulösen und diesen Betrag in die freien Kapitalrücklagen einzustellen. Diese Maßnahme dient der Schaffung der bilanziellen Voraussetzungen für künftige Ausschüttungen an die Aktionäre oder vergleichbarer Maßnahmen zur Rückführung von Kapital an die Aktionäre.
Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen setzt insbesondere entsprechend zustimmende Beschlüsse der Hauptversammlung voraus.
Weitere Einzelheiten sind ab der Bekanntmachung der Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026 der Gesellschaft im Bundesanzeiger oder auf der Webseite der Gesellschaft nachzulesen.
Kontakt:
Brockhaus Technologies – Florian Peter
Telefon: +49 69 20 43 40 90
Fax: +49 69 20 43 40 971
E-Mail: ir@brockhaus-technologies.com
Ende der Insiderinformation
09.07.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen: EQS News
|
| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Brockhaus Technologies AG |
|
Thurn-und-Taxis-Platz 6 |
|
60313 Frankfurt am Main |
|
Deutschland |
| Telefon: |
+49 (0)69 2043 409 0 |
| Fax: |
+49 (0)69 2043 409 71 |
| E-Mail: |
info@brockhaus-technologies.com |
| Internet: |
https://www.brockhaus-technologies.com/ |
| ISIN: |
DE000A2GSU42 |
| WKN: |
A2GSU4 |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2363050 |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2363050 09.07.2026 CET/CEST
Ausgewählte Hebelprodukte auf Brockhaus Technologies
Mit Knock-outs können spekulative Anleger überproportional an Kursbewegungen
partizipieren. Wählen Sie einfach den gewünschten Hebel und wir zeigen Ihnen
passende Open-End Produkte auf Brockhaus Technologies
Der Hebel muss zwischen 2 und 20 liegen
Risikohinweis: Im Durchschnitt erleiden
7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten.
Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige
Anlagestrategien geeignet.
Risikohinweis: Im Durchschnitt erleiden
7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten.
Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige
Anlagestrategien geeignet.
Werbung