EUGH weist Klagen um Sitz der EMA und der ELA ab
FRANKFURT (Dow Jones)--Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Klagen Italiens und des Europäischen Parlaments hinsichtlich der Verlegung der Niederlassung der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) nach Amsterdam und der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) nach Bratislava abgewiesen. Die EMA musste wegen des Brexit aus Großbritannien wegziehen; nach einem Auswahlverfahren fiel die Entscheidung für den neuen Sitz zwischen Mailand und Amsterdam 2017 per Los. Die Stadt Mailand und das Land Italien hatten diese Entscheidung angefochten.
Amsterdam hatte es nicht geschafft, das neue EMA-Gebäude rechtzeitig zum Umzug fertigzustellen. Italien verwies darauf, dass in Mailand sofort ein Gebäude zur Verfügung gestanden hätte. Inzwischen ist die EMA allerdings fest nach Amsterdam gezogen.
Der Gerichtshof wies alle von Mailand und der italienischen Regierung vorgebrachten Argumente zurück, mit denen Verletzungen der Befugnisse des Parlaments sowie die Rechtswidrigkeit dieser Verordnung gerügt wurden. Es könne nicht angenommen werden, dass das Parlament im vorliegenden Fall auf die Ausübung seiner Gesetzgebungsbefugnisse verzichtete, weil es sich an den fraglichen Beschluss gebunden fühlte.
Die ELA sitzt ebenfalls bereits in Bratislava. Hier klagte das Europäische Parlament, weil es bei der Entscheidung über den Sitz der neu geschaffenen Behörde nicht einbezogen wurde.
Hier urteilte der Gerichtshof, die im November 2017 bzw. Juni 2019 gefassten Beschlüsse der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Bestimmung des neuen Sitzes der EMA und des Sitzes der ELA könnten nicht als Handlungen des Rates eingestuft werden. Diese Beschlüsse stellten vielmehr Handlungen dar, die von diesen Regierungsvertretern gemeinsam vorgenommen wurden. Da diese Beschlüsse von den Mitgliedstaaten in einem Bereich getroffen wurden, in dem ihr Handeln nach den Verträgen nicht vorgesehen ist, entbehrten sie im Unionsrecht jeder verbindlichen Rechtswirkung. Es handele sich um politische Beschlüsse der Mitgliedstaaten, die nicht Gegenstand einer Nichtigkeitsklage gemäß Artikel 263 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sein könnten.
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July 14, 2022 06:33 ET (10:33 GMT)