EZB verlängert Sonderregelung für Anwendung der Leverage Ratio


Die Europäische Zentralbank (EZB) verlängert ihre Sonderregelung für die Anwendung der ungewichteten Eigenkapitalquote (Leverage Ratio) durch Banken bis 31. März 2022. Damit bleiben Exponierungen der Banken gegenüber der EZB von den Eigenkapitalanforderungen in dieser Definition weiterhin ausgenommen, zum Beispiel Banknoten, Münzen und Zentralbankeinlagen.

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Die Anforderung einer Leverage Ratio von 3 Prozent wird ab 28. Juni verbindlich. Wollen Banken die von der EZB angebotene Entlastung nutzen, müssen sie die seit Beginn der Corona-Krise neu hinzugekommenen Exponierungen so von den bis dahin bestehenden trennen, dass nur die neuen nicht bei der Berechnung der Eigenkapitalanforderung herangezogen werden. Stichtag ist der 19. Dezember 2019.

Laut EZB verringert die Regelung den Bedarf der 39 größten Banken des Euroraums an Tier-1-Kapital um 70 Milliarden Euro.

Von Hans Bentzien

FRANKFURT (Dow Jones)

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