Habeck und Lemke einig bei naturverträglichem Windenergieausbau an Land


BERLIN (Dow Jones)--Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium haben sich auf einen zügigeren Ausbau der Windenergieanlagen verständigt und legen erstmals bundeseinheitliche gesetzliche Standards für die Prüfung und Bewertung von Anlagen an Land vor. Dabei soll die artenschutzfachliche Prüfung für Anlagen an Land vereinfacht und effizienter gestaltet werden.

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Außerdem soll der Ersatz alter durch neue und leistungsstärkere Windenergieanlagen, das sogenannte "Repowering", erleichtert werden, indem bestehende Vereinfachungen aus dem Immissionsschutzrecht ins Naturschutzrecht überführt und konkretisiert werden. Dadurch würde für viele dieser Projekte die zeitaufwendige Prüfung nach Alternativen entfallen, wie die beiden Ministerien in einer gemeinsamen Pressemitteilung erklärten.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) betonte, dass zukünftig "klare und verbindliche Regeln" für den Artenschutz beim Windausbau gelten würden. "Jetzt ist der Weg frei für mehr Windenergie-Flächen an Land. Auf diese Einigung haben viele zu lange warten müssen: Windmühlenbauer, Energieunternehmen, Länder und Kommunen", erklärte Habeck. "Und sie ist gerade heute so wichtig, wo wir uns zügiger denn je aus der Klammer von Öl- und Gas-Importen befreien müssen und uns der aktuelle Weltklimabericht die Dringlichkeit beim Klimaschutz wieder deutlich vor Augen führt."

Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) erklärte, dass mit der Vereinbarung der notwendige schnelle Ausbau von Windkraft bei "höchsten ökologischen Schutzstandards" ermöglicht werde. Die europäischen Naturschutzrichtlinien würden respektiert und blieben unangetastet. Neben der effizienten und rechtssicheren Planungsverfahren wolle die Bundesregierung auch ein Artenhilfsprogramm zur Stärkung des Naturschutzes einrichten.

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Unter anderem ist vorgesehen, dass Windenergieanlagen grundsätzlich innerhalb von Landschaftsschutzgebieten (LSG) zulässig sein sollen, bis das im Koalitionsvertrag der Ampelparteien vorgesehene Flächenziels für Windenergie an Land in Höhe von 2 Prozent der Bundesfläche erfüllt ist. Die konkrete Flächenausweisung obliegt dabei nach wie vor den zuständigen Planungsbehörden.

Außerdem ist geplant, dass die Bewertung des Kollisionsrisikos für gefährdete Vogelarten mit Windenergieanlagen anhand einer abschließenden bundeseinheitlichen Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten erfolgt. Weiterhin müssten zukünftig artspezifische Tabubereiche in genau definiertem Abstand zum Brutplatz sowie ein zusätzlicher Prüfbereich berücksichtigt werden.

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