IW rät zu Lockerungen im Arbeitsrecht
BERLIN (Dow Jones)--Zur Belebung der Konjunktur nach der Corona-Krise hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Lockerungen im Arbeitsrecht vorgeschlagen. Es komme darauf an, "dass die Betriebe Anreize bekommen, vor dem Hintergrund der weiter bestehenden erhöhten wirtschaftlichen Unsicherheit wieder Einstellungen vorzunehmen", heißt es in einer am Freitag veröffentlichten IW-Kurzexpertise im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Weil das Konjunkturpaket der Bundesregierung allein den Aufschwung nur begrenzt beschleunigen könne, müssten gleichzeitig die Rahmenbedingungen am Arbeitsmarkt strukturell verbessert werden.
Ein Hemmschuh für Neueinstellungen sei derzeit das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot. Beschäftigte, die betriebsbedingt gekündigt werden mussten, dürften deswegen nicht vom gleichen Arbeitgeber sachgrundlos befristet wieder eingestellt werden. In der Krise sei aber davon auszugehen, dass viele Unternehmen das Risiko einer unbefristeten Einstellung scheuen werden. "Mit einer zeitlich eingeschränkten Aussetzung dieses Vorbeschäftigungsverbotes könnte die Hemmschwelle der Betriebe für Wiedereinstellungen gesenkt werden", schreibt Studienautor Holger Schäfer schlägt.
Weiterhin müsse die Höchstüberlassungsdauer in der Zeitarbeit abgeschafft werden. Sie sollte im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umgestellt werden. Auch könnten die vorgeschriebenen Ruhezeiten für eine Zeit lang verringert werden. Bei einem direkten Lohnkostenzuschuss seien indes Streuverluste durch Mitnahme- und Drehtüreffekte zu erwarten, so die IW-Expertise.
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June 19, 2020 04:07 ET (08:07 GMT)