Kabinett stimmt Plänen zur Kohleverstromung bei Gasknappheit zu


Von Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones)--Das Bundeskabinett hat einem Gesetzesentwurf zugestimmt, der die Stromversorgung in Deutschland für den Fall eines Ausfalls von russischen Gaslieferungen sicherstellen soll. Kohlekraftwerke sollen befristet bis Ende März 2024 in die Reserve geschickt werden, um bei Gasknappheit auf Abruf Strom zu erzeugen und damit das fehlende Gas bei der Stromerzeugung zu ersetzen. Insgesamt hat Deutschland dann Notreserven von bis zu 10 Gigawatt (GW) in der Hinterhand, die von den Kohlekraftwerken in solch einer Situation produziert werden könnten.

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Im vergangenen Jahr trug Gas mit rund 15 Prozent zur Stromerzeugung bei. Der Anteil dürfte laut Bundeswirtschaftsministerium aber in den vergangenen Monaten gesunken sein.

Die Bereitstellung der Kohlekraftwerke für den Notfall sei notwendig. "Dies ist besonders vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der angespannten Situation auf den Energiemärkten wichtig", sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Hoffmann. Grundsätzlich hält die Bundesregierung trotz des möglichen zusätzlichen Einsatzes von Kohle an dem Ziel fest, den Kohleausstieg "idealerweise" im Jahr 2030 zu vollenden, wie es in dem Gesetzesentwurf heißt. Auch bleiben die Klimaziele erhalten.

Auf der Erzeugungsseite soll laut den Plänen befristet bis zum 31. März 2024 eine Gasersatz-Reserve auf Abruf eingerichtet werden. Kraftwerke, die bereits heute als Reserve dem Stromsystem zur Verfügung stehen, werden ertüchtigt, um kurzfristig in den Markt zurückkehren zu können.

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"Durch diese zusätzlichen Erzeugungskapazitäten soll die Stromerzeugung in mit Erdgas befeuerten Kraftwerken soweit wie möglich ersetzt werden können, um Erdgas einzusparen. Da davon auszugehen ist, dass es sich um eine vorübergehende Lage handelt, sollen die Maßnahmen befristet sein", heißt es in der Formulierungshilfe der Bundesregierung für die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP zum Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz.

Aktivierung auch bei absehbarer Gasknappheit

Laut Gesetzentwurf wird diese zusätzliche Kohleverstromung durch Braun- oder Kohlekraftwerke jeweils nur dann abgerufen, wenn eine Gasmangellage vorliegt oder eine Gasmangellage droht und der Gasverbrauch in der Stromerzeugung reduziert werden muss. Dies wäre beispielsweise bereits der Fall, wenn Russland im Sommer den Gashahn zudreht und der Gasmangel dann erst im Winter zu erwarten sei.

Die Kohlekraftwerke könnten dann kurzfristig Strom produzieren. Die Maßnahme betrifft systemrelevante Kraftwerke, für die in den Jahren 2022 und 2023 ein Verbot der Kohleverfeuerung wirksam würde. Im Jahr 2022 sind dies laut Bundeswirtschaftsministerium Stromerzeugung im Umfang von 2,1 GW und 2023 im Umfang von 0,5 GW. Hinzu kämen solche, die bereits in der Netzreserve vorgehalten und nicht mit Erdgas betrieben werden. Dies seien rund 4,3 GW Steinkohleanlagen und 1,6 GW Mineralölanlagen, erklärte das Ministerium.

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Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

DJG/aat/apo

(END) Dow Jones Newswires

June 08, 2022 07:10 ET (11:10 GMT)

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