Aktienbewertung

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie erhält von Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank) Bewertung: Hold


Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie erhält von Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank) Bewertung: Hold

Hier sind die Resultate der gründlichen Untersuchung der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie durch Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank).

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Die Privatbank Berenberg hat die Einstufung für Munich Re nach Gesprächen mit US-Investoren mit einem Kursziel von 525 Euro auf "Hold" belassen. Im Jahr 2025 könnten die Preise im Rückversicherungsgeschäft stabil bleiben und über einen Dominoeffekt zur Aufrechterhaltung der Preisdisziplin auf dem gesamten Versicherungsmarkt beitragen, schrieb Analyst Michael Huttner in seinem am Montag vorliegenden Branchenkommentar. Die Kapitalausschüttungen könnten im Zuge einer höheren Zinsvolatilität zwar nach oben oder unten beeinflusst werden. Angesichts der starken Solvabilitätsquote des Sektors hält er dieses Risiko jedoch für begrenzt.

Aktieninformation im Fokus: Die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie ausführlich analysiert am Tag der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank)-Empfehlung

Um 09:00 Uhr konnte die Aktie von Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft zulegen und verteuerte sich in der XETRA-Sitzung um 0,5 Prozent auf 488,20 EUR. Insofern weist der Anteil noch ein Aufwärtspotenzial von 7,54 Prozent im Vergleich zum ausgegebenen Kursziel auf. 3.585 Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktien wechselten zuletzt via XETRA den Besitzer. Seit Jahresanfang 2024 ging es für das Papier um 34,9 Prozent nach oben. Am 26.02.2025 werden die Kennzahlen für Q4 2024 voraussichtlich präsentiert.

HAMBURG (dpa-AFX Analyser) / Redaktion finanzen.net

Veröffentlichung der Original-Studie: 22.11.2024 / 17:08 / GMT
Erstmalige Weitergabe der Original-Studie: Datum in Studie nicht angegeben / Uhrzeit in Studie nicht angegeben / Zeitzone in Studie nicht angegeben

Hinweis: Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 85 Abs. 1 WpHG, Art. 20 VO (EU) 596/2014 für das genannte Analysten-Haus finden Sie unter http://web.dpa-afx.de/offenlegungspflicht/offenlegungs_pflicht.html.

Bildquellen: photobyphm / Shutterstock.com

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