Aktieneinstufung

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Analyse: Herabstufung für Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie von Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank)


Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Analyse: Herabstufung für Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie von Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank)

Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank) hat eine eingehende Prüfung der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie durchgeführt. Die festgestellten Ergebnisse sind wie folgt.

Werte in diesem Artikel

Die Privatbank Berenberg hat Munich Re auch im Zuge eines
Analystenwechsels von "Buy" auf "Hold" abgestuft und das Kursziel auf 525 Euro belassen. Der
Rückversicherer habe wegen der hohen Anzahl schwerer Stürme im dritten Quartal die Gewinnerwartung
des Marktes verfehlt, schrieb der neu zuständige Analyst Michael Huttner in einer am Freitag vorliegenden
Studie. Zudem verwies er darauf, dass die Aktie in den vergangenen zwei Jahren mit rund plus 80 Prozent
eine sehr starke Kursentwicklung verzeichnet habe und damit nur noch begrenztes Aufwärtspotenzial
berge.

Aktien Check: Ein detaillierter Blick auf die Performance der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie zur Zeit der Analyse

Das Papier von Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft gab in der XETRA-Sitzung ab. Um 12:03 Uhr ging es um 0,9 Prozent auf 470,10 EUR abwärts. Somit hat das Wertpapier noch einen Steigerungsspielraum von 11,68 Prozent gerechnet zur festgesetzten Kursmarke. Das Handelsvolumen belief sich zuletzt auf 82.625 Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktien. Der Anteilsschein stieg seit Beginn des Jahres 2024 um 29,9 Prozent. Die kommenden Q3 2024-Ergebnisse werden voraussichtlich am 07.11.2024 veröffentlicht.

HAMBURG (dpa-AFX Analyser) / Redaktion finanzen.net

Veröffentlichung der Original-Studie: 24.10.2024 / 16:10 / GMT
Erstmalige Weitergabe der Original-Studie: Datum in Studie nicht angegeben / Uhrzeit in Studie nicht
angegeben / Zeitzone in Studie nicht angegeben

Hinweis: Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 85 Abs. 1 WpHG,
Art. 20 VO (EU) 596/2014 für das genannte Analysten-Haus finden Sie unter http://web.dpa-
afx.de/offenlegungspflicht/offenlegungs_pflicht.html.

Bildquellen: Casimiro PT / Shutterstock.com

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