Neues im Juli

Verbraucher aufgepasst - Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich ab Juli 2026


Verbraucher aufgepasst - Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich ab Juli 2026

Der Juli 2026 bringt in Deutschland zahlreiche Änderungen, die sich im Geldbeutel, an der Tankstelle und bei Sozialleistungen bemerkbar machen. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

• Die gesetzliche Rente steigt zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent
• Der Tankrabatt läuft zum 30. Juni 2026 aus, Sprit wird damit wieder teurer
• Aus dem Bürgergeld wird die neue Grundsicherung mit schärferen Pflichten

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Rente steigt um 4,24 Prozent

Die gesetzliche Rente steigt zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent. Der sogenannte aktuelle Rentenwert, also der Betrag, der einem Entgeltpunkt entspricht, erhöht sich damit von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Für eine Rente von 1.000 Euro bedeutet das einen Anstieg auf 1.042,40 Euro. Ein Standardrentner mit 45 Beitragsjahren und durchschnittlichem Verdienst erhält nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung rund 78 Euro mehr im Monat. Profitieren werden rund 21 Millionen Rentner, in Ost und West gleichermaßen, da die Rentenwerte seit 2023 vollständig angeglichen sind.

Die Erhöhung erfolgt automatisch, ein Antrag ist nicht nötig. Nachdem Bundeskabinett und Bundesrat der Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 zugestimmt haben, gilt die Anpassung zum 1. Juli 2026. Hintergrund ist die Haltelinie, die das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent festschreibt. Über die persönliche Höhe der Anpassung informiert die Deutsche Rentenversicherung die Betroffenen schriftlich.

Tankrabatt läuft aus

Der zum 1. Mai 2026 eingeführte Tankrabatt endet zum 30. Juni 2026. In den beiden Monaten Mai und Juni hatte der Bund die Energiesteuer auf Benzin und Diesel um jeweils 14,04 Cent je Liter gesenkt. Zusammen mit dem dadurch geringeren Mehrwertsteueranteil ergab sich eine Entlastung von bis zu rund 17 Cent brutto pro Liter. Grundlage war das 2. Energiesteuersenkungsgesetz, das Bundestag und Bundesrat am 24. April 2026 beschlossen hatten.

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Ab dem 1. Juli 2026 greifen automatisch wieder die regulären Steuersätze, Tanken wird damit rechnerisch teurer. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte die Maßnahme von vornherein auf zwei Monate befristet und plant keine Verlängerung. Wie stark die Preise an den Zapfsäulen tatsächlich steigen, hängt zusätzlich von der Entwicklung der Ölpreise ab. Wie das Bundesfinanzministerium erläutert, lässt das europäische Recht eine vollständige Streichung der Energiesteuer ohnehin nicht zu.

Flugtickets könnten günstiger werden

Zum 1. Juli 2026 sinkt die Luftverkehrsteuer, die bei jedem Abflug von einem deutschen Flughafen anfällt und von den Fluggesellschaften auf den Ticketpreis umgelegt wird. Die Sätze fallen auf das Niveau zurück, das vor dem 1. Mai 2024 galt. Für Ziele bis 2.500 Kilometer sinkt die Steuer von 15,53 Euro auf 13,03 Euro je Fluggast, für Ziele zwischen 2.500 und 6.000 Kilometer von 39,34 Euro auf 33,01 Euro und für weiter entfernte Ziele von 70,83 Euro auf 59,43 Euro. Dem zugrunde liegenden Zweiten Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes stimmte der Bundestag am 21. Mai 2026 zu.

Ob Reisende die Entlastung tatsächlich spüren, hängt von den Fluggesellschaften ab, denn eine Verpflichtung zur Weitergabe der niedrigeren Steuer an die Passagiere besteht nicht. Die Bundesregierung verbindet mit der Maßnahme vor allem das Ziel, den Luftverkehrsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb zu stärken.

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Aus Bürgergeld wird Grundsicherung

Das Bürgergeld wird zum 1. Juli 2026 schrittweise in die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende überführt. Die Geldleistung trägt künftig den Namen Grundsicherungsgeld. Grundlage ist das 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, das der Bundestag am 5. März 2026 beschloss und dem der Bundesrat zustimmte. An der Höhe der Regelsätze ändert sich zunächst nichts, Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro im Monat zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung.

Spürbar verschärfen sich dagegen die Pflichten. Die Jobcenter prüfen künftig vorrangig, ob eine direkte Vermittlung in Arbeit möglich ist, bevor längere Qualifizierungen in Betracht kommen. Dieser Vermittlungsvorrang gilt besonders streng für unter 30-Jährige. Wer zumutbare Arbeit ablehnt oder Termine wiederholt versäumt, muss mit deutlicheren Kürzungen rechnen. Wer bereits Leistungen bezieht, muss keinen neuen Antrag stellen, laufende Bewilligungen gelten unter neuem Namen weiter.

Höhere Pfändungsfreigrenzen

Wer von einer Lohnpfändung betroffen ist, behält ab dem 1. Juli 2026 etwas mehr Einkommen. Die Pfändungsfreigrenzen legen fest, welcher Teil des Arbeitseinkommens vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt ist. Der monatliche Grundfreibetrag für Schuldner ohne Unterhaltspflichten erhöht sich von 1.555,00 Euro auf 1.587,40 Euro. Auch die Zuschläge für unterhaltsberechtigte Personen steigen, ebenso die Obergrenze, ab der Einkommen voll pfändbar ist, von 4.766,99 Euro auf 4.866,30 Euro. Die Anpassung um rund zwei Prozent richtet sich nach dem steuerlichen Grundfreibetrag.

Grundlage ist die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 nach Paragraf 850c der Zivilprozessordnung, die am 26. März 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Wer ein Pfändungsschutzkonto führt, sollte beachten, dass Banken den geschützten Betrag nicht automatisch anheben. Eine Anpassung muss in vielen Fällen aktiv veranlasst werden.

Rücknahmepflicht für E-Zigaretten

Geschäfte müssen ausgediente E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer ab dem 1. Juli 2026 kostenlos zurücknehmen. Die Pflicht trifft jede Verkaufsstelle, die solche Produkte führt, vom Tabakladen über den Kiosk bis zur Tankstelle. Sie gilt unabhängig von der Verkaufsfläche und unabhängig davon, ob ein neues Gerät gekauft wird. Auch Online-Händler müssen Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Nähe anbieten. Grundlage ist die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, die zum 1. Januar 2026 in Kraft trat und für diese Rücknahmepflicht eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2026 vorsah.

Hintergrund ist der Brandschutz. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums können sich die verbauten Batterien im Restmüll entzünden und so zur Gefahr für Entsorgungsfahrzeuge und Anlagen werden. Über die Rückgabemöglichkeit müssen die Verkaufsstellen künftig ausdrücklich informieren, etwa über ein bundeseinheitliches Sammelstellensymbol. Damit endet die bisherige Praxis, bei der leere Einweggeräte häufig im Hausmüll landeten.

Dominik Maier, Redaktion finanzen.net

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