Verbraucher aufgepasst - Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich ab Juni 2026
Im Juni 2026 ändert sich für Verbraucher einiges: Neuerungen kommen im Bereich der Arbeit, Energie und auch bei Lebensmitteln.
• Entgelttransparenzrichtlinie im Fokus
• Das Heizungsgesetz bei 100.000 Einwohnern
• Widerrufsbutton im Einzelhandel
Arbeit und Gehalt
Deutschland muss bis zum 7. Juni 2026 die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umsetzen, wie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend bestätigt. Konkret bedeutet das: Bis zu diesem Stichtag muss Deutschland die EU-Vorgaben umsetzen; ein nationales Umsetzungsgesetz lag im Frühjahr 2026 noch nicht vor. Die Berichtspflichten greifen gestaffelt nach Unternehmensgröße.
Für Beschäftigte bedeutet das mehr Transparenz beim Vergleich von Stellen und beim Nachvollziehen der eigenen Vergütung.
Heizung und Energie
Ab dem 30. Juni 2026 gilt in Großstädten ab 100.000 Einwohnern, dass neue Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden und in Neubauten in Baulücken, mindestens 65 Prozent ihrer Energie aus erneuerbaren Energien erzeugen müssen, worüber das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufklärt.
Das Ministerium betont: "Es geht nur um den Einbau neuer Heizungen! Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden und kaputte Heizungen können weiterhin repariert werden. Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung getauscht werden muss, zum Beispiel weil diese nicht mehr repariert werden kann, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümerinnen und Eigentümer von der Pflicht zum Erneuerbaren Heizen befreit werden."
Widerrufsbutton im Einzelhandel
Eine neue gesetzliche Regelung verpflichtet Online-Anbieter ab dem 19. Juni 2026 zur Einführung eines Widerrufsbuttons. Diese Pflicht gilt für alle Plattformen, auf denen Verträge direkt per Klick abgeschlossen werden können. Ziel der Maßnahme ist es, den Widerrufsprozess analog zum Vertragsschluss zu vereinfachen. Damit folgt auf den bereits etablierten Kündigungsbutton nun das Pendant für den Widerruf.
Lebensmittelkennzeichnung
Eine weitere Änderung betrifft die Kennzeichnung von Honig: Ab dem 14. Juni 2026 müssen auf jedem Honigglas alle Ursprungsländer angegeben werden, inklusive Prozentangabe nach Menge. Die bisher übliche pauschale Formulierung "Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern" reicht dann nicht mehr. Gläser, die vor dem Stichtag nach alten Regeln abgefüllt wurden, dürfen aber weiterhin verkauft werden, wie die deutsche Handwerkszeitung erklärt.
Verbraucher können damit erstmals nachvollziehen, aus welchen Ländern der Honig im Glas tatsächlich stammt.
Markus Maier, Redaktion finanzen.net
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