Opioid-Verfahren: Konzern Purdue Pharma gesteht Schuld ein


NEWARK (dpa-AFX) - Der Schmerzmittel-Hersteller Purdue Pharma hat sich wegen Verstößen gegen mehrere US-Bundesgesetze schuldig bekannt, darunter wegen Verschwörung zum Betrug. Das Unternehmen habe am Dienstag (Ortszeit) vor einem Bundesgericht in Newark im US-Bundesstaat New Jersey in drei Punkten seine Schuld eingestanden, teilte das US-Justizministerium mit. Gegen Purdue Pharma laufen wegen des süchtig machenden Schmerzmittels Oxycontin Tausende Klagen.

Werbung

Dem US-Konzern wird vorgeworfen, Schmerzmittel unter Verschleierung von Suchtgefahren vermarktet zu haben. Damit wurde aus Sicht der Kläger eine Basis für die Opioid-Epidemie in den USA gelegt, die nach Angaben der Gesundheitsbehörde CDC seit der Jahrtausendwende zu mehr als 450 000 Toten durch Überdosierungen führte und weiterhin in vielen Gegenden großes Unheil bereitet.

Mit dem Schuldeingeständnis habe Purdue zugegeben, seine gefährlichen Opioid-Produkte vermarktet und verkauft zu haben, obwohl es Grund zu der Annahme gab, dass sie durch Anbieter an Drogenabhängige gelangen würden, sagte Staatsanwältin Rachael Honig. Opioide sind zum Teil synthetisch hergestellte Arzneimittel - wie etwa Oxycontin - mit unter anderem schmerzlindernden Eigenschaften.

Nach Angaben des Justizministeriums stimmte Purdue im Rahmen der Vereinbarung auch den "höchsten Strafen" zu, die jemals gegen einen Pharmahersteller verhängt worden seien. Die verhängten Strafen summierten sich demnach auf insgesamt mehr als 8,3 Milliarden Dollar (umgerechnet etwa 7 Mrd Euro). Zudem sollen Mitglieder der Eigentümerfamilie Sackler 225 Millionen Dollar zahlen. Allerdings wurde damit gerechnet, dass der tatsächlich gezahlte Betrag aufgrund der Insolvenzanmeldung des Konzerns 2019 deutlich geringer ausfallen wird, wie das "Wall Street Journal" schrieb./cvp/DP/eas

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.