Wegen 'Cum-Ex'-Steuerskandal: Koalition will Verjährungsfrist anheben


BERLIN (dpa-AFX) - Beteiligte an den umstrittenen "Cum-Ex"-Steuergeschäften zu Lasten der Staatskasse sollen deutlich länger als bisher noch belangt werden können. Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD einigten sich am Donnerstag in Berlin darauf, die Verjährungsfrist für schwere Steuerhinterziehung von bisher 10 auf nun 15 Jahre anzuheben. Die Uhr tickt, denn viele "Cum-Ex"-Aktiendeals könnten nach geltender Rechtslage ab Anfang 2021 nicht mehr als Straftat gewertet werden. Daher sollen Bundestag und Bundesrat noch vor Weihnachten zustimmen. Zuvor hatte die "Rheinische Post" darüber berichtet.

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Die "Cum-Ex"-Transaktionen erfolgten vor allem im Zeitraum 2006 bis 2012. 2009 gab es besonders viele solcher Aktiendeals, die 2010 steuerlich geltend gemacht wurden. Diese Fälle könnten nach derzeitiger Rechtslage Ende 2020 - also nach einer Zehn-Jahres-Frist

- verjähren. Da die Behörden damit rechnen, dass noch zahlreiche

weitere Tatbestände ermittelt werden, will man dies unbedingt vermeiden. Wird die Frist verlängert, hätten Ermittler mehr Zeit, Licht ins Dunkel zu bringen und mehr Beteiligte ausfindig zu machen.

Bei "Cum-Ex"-Geschäften inszenierten Aktienhändler gegenüber dem Fiskus ein Verwirrspiel mit Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenansprüche. Anleger ließen sich eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten. Dazu wurden rund um den Dividendenstichtag diese Aktien zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Finanzämter erstatteten dann Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem deutschen Staat entstand dadurch ein hoher Schaden. Einer Schätzung zufolge könnte der Fiskus so um 30 Milliarden Euro geschröpft worden sein./wdw/DP/jha

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