Weiteres Gericht prüft Trumps umstrittenen Steuer-Vergleich


WASHINGTON (dpa-AFX) - Ein weiteres US-Gericht nimmt die umstrittene außergerichtliche Einigung zwischen Präsident Donald Trump und der Steuerbehörde unter die Lupe. Trump muss bis zum 12. Juni zu schweren Vorwürfen Stellung beziehen, darunter jener einer angeblich illegalen Absprache. Das ordnete eine Bundesrichterin in Miami an. Sie reagierte damit auf einen Antrag von 35 ehemaligen Richtern, die die Rechtmäßigkeit des Vergleichs in Zweifel zogen.

Werbung

Hintergrund des Vergleichs ist, dass ein Mitarbeiter der US-Steuerbehörde Steuerdaten Trumps an "linksgerichtete Medien" verbreitet haben soll. Trump und seine beiden ältesten Söhne verklagten das Finanzministerium und die ihm untergeordnete Steuerbehörde (IRS) auf 10 Milliarden Dollar Schadenersatz.

Mitte Mai wurden dann Details zu einer außergerichtlichen Einigung bekannt: Zum einen verzichtet die Steuerbehörde auf das nachträgliche Prüfen von den Steuererklärungen der Trumps. Zum anderen soll ein knapp 1,8 Milliarden Dollar schwerer Fonds aufgesetzt werden, um angebliche Opfer von politisch oder ideologisch motiviertem Vorgehen des Staats zu entschädigen. Kritiker sehen darin eine Form der Korruption, die Trump-Getreuen zugutekommen soll.

Der Fall liegt nun bei der Richterin, die Trumps ursprüngliche Klage gegen die Steuerbehörde bearbeitete. Wegen der außergerichtlichen Einigung wurde der Fall eigentlich geschlossen. Die Richter fordern in ihrem Antrag jedoch, den Fall wieder zu öffnen und zu klären, ob es sich bei dem geschlossenen Vergleich um Betrug handelt.

Werbung

Nur wenige Stunden zuvor hatte eine Richterin in Virginia angeordnet, dass bis auf Weiteres keine Gelder aus dem Entschädigungsfonds abfließen dürfen. Sie will mit dem Stopp sicherstellen, dass bis zur Klärung des Falls keine Gelder unwiderruflich über den Fonds ausgezahlt werden./jcf/DP/zb

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.