Weltgrößter Brauer verkauft 'Bud' wieder in Deutschland


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BREMEN (dpa-AFX) - Vor Jahrzehnten tobte um die Biermarken "Bud" und "Bit" ein Rechtsstreit. Jetzt bringt der weltgrößte Braukonzern AB Inbev unter dem Namen "Anheuser-Busch Bud" sein Lagerbier zurück auf den deutschen Markt. Der Verkaufsstart erfolgt bei einer Supermarktkette, wie die deutsche Tochter des Brauers mitteilte. Weitere Händler und Bars sollen 2026 folgen.

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AB Inbev (Anheuser-Busch InBev) sieht eine wachsende Nachfrage nach internationalen Lagerbieren in Deutschland und will mit der Wiedereinführung seines weltbekannten Bieres davon profitieren. Damit bekräftigt der Konzern nach eigenen Angaben sein Bekenntnis zum hart umkämpften deutschen Biermarkt.

Welche Marken sonst zum Konzern gehören

Zu AB InBev Deutschland gehören unter anderem die Pilsmarken "Beck's" und "Hasseröder", die Hellbiermarke "Spaten" sowie die Altbiermarke "Diebels". Der Konzern verfügt neben dem Hauptsitz Bremen über Standorte in Issum am Niederrhein, Wernigerode in Sachsen-Anhalt und München.

"Anheuser-Busch Bud" werde in der Europäischen Union gebraut, hieß es. Nachdem der belgische Konzern Inbev 2008 Anheuser-Busch übernommen hatte, war das Lagerbier nicht mehr im von Pils dominierten deutschen Biermarkt vertrieben worden.

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Die in Deutschland geborenen Brauer Eberhard Anheuser und Adolphus Busch begannen 1876 in den Vereinigten Staaten, ihr Lagebier zu brauen, das heute nach Unternehmensangaben in mehr als 80 Ländern weltweit vertrieben wird.

Rechtsstreit mit Bitburger

In einem Rechtsstreit um "Bud" und "Bit" war die Bitburger Brauerei gegen die Amerikaner vorgegangen. Im Jahr 2001 entscheid der Bundesgerichtshof (BGH), dass das amerikanische "Budweiser"-Bier nicht unter der Bezeichnung "American Bud" in Deutschland vertrieben werden darf. Die Verwechslungsgefahr mit der älteren deutschen Marke "Bit" sei zu groß, erklärten die Richter.

Unter dem Namen "Anheuser Busch Bud" darf das Bier laut der damaligen Entscheidung allerdings vertrieben werden. Auf dem Biermarkt werde gewöhnlich der Namensanfang - also in diesem Fall "Anheuser" - wahrgenommen, stellte der I. BGH- Zivilsenat fest (Aktenzeichen: I ZR 212/98, Urteil vom 26. April 2001).

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Die US-Brauerei Anheuser-Busch hatte zuvor zwei Flaschenetiketten als Wort- und Bildmarken für Bier mit den Bezeichnungen "Anheuser Busch Bud" bzw. "American Bud" beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Dagegen erhob die Bitburger Brauerei mit den Marken "Bit", "Bitburger" und "Bitte ein Bit" Widerspruch wegen Verletzung der Markenrechte.

Streit mit Tschechen und vor der WM 2006

Die US-Brauerei verkauft unter ihren Marken "Budweiser" und "Bud" amerikanische Biere in vielen europäischen Ländern mit Ausnahme Deutschlands. Wegen der Marke "Budweiser" waren zwischen ihr und der tschechischen Brauerei Budejovicky Budvar mit Sitz in Ceske Budejovice (bis 1918: Budweis) in zahlreichen Ländern Rechtsstreitigkeiten entbrannt.

Der Europäische Gerichtshof sah 2006 keine Verwechslungsgefahr bei den Marken "Bit" der Bitburger Brauerei und "Bud" des amerikanischen Brauriesen Anheuser-Busch. Der EuGH wies eine entsprechende Klage zurück. Es gebe nur "schwache" visuelle oder klangliche Ähnlichkeiten zwischen "Bit" und "Bud". Die zuständige EU-Behörde habe zu Recht die Anmeldung der Marke "Bud" genehmigt, weil "keine Verwechslungsgefahr besteht".

Auch bei der Fußball-WM 2006 gab es Streit. Nach einer heftigen Diskussion über Ausschank- und Markenrechte kam Bitburger zum Zuge. Der US-Brauriese und FIFA-Partner Anheuser-Busch räumte der deutschen Privatbrauerei das Recht ein, in den zwölf WM-Stadien ihre Biermarke mit auszuschenken. Die Amerikaner hatten sich die Rechte bei der FIFA langfristig gesichert, bevor Deutschland als der Ausrichter der WM 2006 feststand./vd/DP/zb

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