Bundesrechnungshof: EU-Corona-Fonds muss Einzelfall bleiben


KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesrechnungshof sieht die Gefahr, dass der Hunderte Milliarden Euro schwere Corona-Wiederaufbaufonds der EU kein Einzelfall bleibt. Das enorme Garantievolumen wecke Begehrlichkeiten, sagte ein Vertreter, Ahmed Demir, am Mittwoch in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Fonds widerspreche dem Geist der europäischen Verträge, denn die Mitgliedstaaten könnten sich außerhalb der Fiskalregeln verschulden. Das dürfe keine Dauereinrichtung werden. Das wahre Risiko erwachse nicht aus dem Volumen, sondern daraus, dass hier eine Tür geöffnet werde.

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Auf Deutschland kommen laut Demir ab dem Jahr 2028 Mehrausgaben von rund drei Milliarden Euro jährlich zu. "Das wirft den Bundeshaushalt nicht um." Problematisch seien die immer zahlreicheren übernommenen Garantien. "Je höher der Turm wird, desto instabiler wird er."

Der Fonds soll den 27 EU-Staaten dabei helfen, nach der Pandemie wieder auf die Beine zu kommen. Dafür macht die EU-Kommission erstmals im großen Stil Schulden. Insgesamt geht es um ein Volumen von 750 Milliarden Euro zu Preisen von 2018 - das sind inzwischen knapp 807 Milliarden Euro. Die Kläger befürchten, dass am Ende womöglich Deutschland die Rechnung begleichen muss. Das Urteil wird frühestens in einigen Monaten verkündet. (Az. 2 BvR 547/21 u.a.)

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