ING: Einmischung des BVerfG bei EU-Aufbaufonds negativ


Von Hans Bentzien

FRANKFURT (Dow Jones)--Der vorläufige Stopp der Ratifizierung des EU-Aufbaufonds in Deutschland durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist nach Aussage von ING-Europa-Chefvolkswirt Carsten Brzeski negativ mit Blick auf die fiskalische Integration des Euroraums zu sehen. Nachdem das Gericht Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier untersagt hat, das Gesetz durch seine Unterschrift in Kraft zu setzen, sieht Brzeski drei Szenarien - keines davon ist wirklich positiv.

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1. Das Gericht erlässt keine einstweilige Verfügung, Steinmeier darf unterschreiben, aber das Gericht eröffnet ein Verfahren zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des EU-Aufbaufonds. Dann würde sich laut Brzeski die Umsetzung nur um wenige Wochen verzögern, aber die Chancen sinken, dass der Fonds ein dauerhaftes Element europäischer Krisenpolitik wird.

2. Das Verfassungsgericht erlässt eine einstweilige Verfügung und bittet den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung. Der Bundespräsident könnte das Gesetz dann in Kraft setzen, aber die Glaubwürdigkeit des Instruments würde leiden.

3. Das Gericht erlässt eine einstweilige Verfügung, und es beginnt eine lange Zeit des Wartens auf ein Urteil. "Das würde die Erholung des Euroraums beeinträchtigen und dem Glauben an die europäische Solidarität schaden", befindet der Volkswirt.

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Kontakt zum Autor: hans.bentzien@dowjones.com

DJG/hab/raz

(END) Dow Jones Newswires

March 30, 2021 04:35 ET (08:35 GMT)

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