Staatliche Zuschüsse

Änderungen an den Energiepreisbremsen beschlossen: Nun auch für Nachtspeicher, Wärmepumpen


Änderungen an den Energiepreisbremsen beschlossen: Nun auch für Nachtspeicher, Wärmepumpen

Das Bundeskabinett hat Änderungen an den Energiepreisbremsen beschlossen, damit auch Nutzer von Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen von den staatlichen Zuschüssen bei den Energiekosten profitieren können.

Die bisherige Strompreisbremse sieht vor, dass 80 Prozent des Stromverbrauchs für Privathaushalte und kleinere Unternehmen maximal 40 Cent brutto die Kilowattstunde kosten. Diese Regelung hat laut Bundeswirtschaftsministerium aber zu einer "sozialen Ungerechtigkeit" geführt für Privathaushalte, die eine elektrisch betriebene Heizung nutzen. Diese bezögen oft billigeren Strom und würden durch die Preisbremse mitunter gar nicht oder nur sehr geringfügig entlastet. Das Kabinett beschloss daher, dass für Netzentnahmestellen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, der Referenzpreis für Heizstrom als auch für Niedertarife (Nachtstromtarife) von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde gesenkt wird.

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Außerdem wird eine zusätzliche Entlastungsregelung für Unternehmen wie etwa Restaurants und Gaststätten eingeführt, die 2021 wegen Betriebsschließungen mindestens 50 Prozent weniger Energie verbraucht haben, welche auf staatliche Corona-Maßnahmen oder die Flutkatastrophen des Jahres zurückgehen. Für solche Härtefälle wird ein Korrekturmechanismus in den Preisbremsen eingeführt.

DJG/aat/brb

BERLIN (Dow Jones)

Bildquellen: rzoze19 / Shutterstock.com

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