Unterstützung ausgeweitet

Bank of Japan bestätigt ultralockere Geldpolitik


Bank of Japan bestätigt ultralockere Geldpolitik

-Die japanische Notenbank hat ihre ultralockere Geldpolitik bei der Sitzung des geldpolitischen Rats nicht angetastet.

Unterdessen weitet sie die Unterstützungsprogramme für von der Pandemie besonders betroffene Unternehmen aus.

Werbung

Seit März hat die Notenbank unbegrenzte Käufe von Staatsanleihen zugesagt, ihre Käufe von börsengehandelten Fonds ausgeweitet und Darlehensprogramme aufgelegt.

Die BoJ teilte mit, dass die Gesamtsumme ihrer Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen 110 Billionen Yen (992 Milliarden Euro) erreichen würde, im Rahmen der Ausweitung der Regierungsprogramme, die die Notenbank unterstützt. Dies umfasst Käufe von Unternehmensanleihen. Bislang lag das Volumen bei 75 Billionen Yen.

Die japanische Notenbank hatte ihre Geldpolitik im März und April sowie bei einem außerordentlichen Meeting im Mai gelockert. Bei der jetzigen Sitzung wurden weder der Leitzins (minus 0,10 Prozent) noch das Volumen der Anleihekäufe oder den Zielwert der Rendite zehnjähriger Staatsanleihen (0 Prozent) angetastet.

Werbung

Die Bank bekräftigte, dass es weiterhin keine Obergrenze für das Volumen japanischer Staatsanleihen geben werde, die sie zur Beibehaltung ihrer geldpolitische Ziele zu kaufen bereit ist. Im April hatte sie sich von ihrer Guidance verabschiedet, dass sie jährlich Staatsanleihen im Volumen von maximal 80 Billionen Yen kauft.

DJG/DJN/mgo/kla

TOKIO (Dow Jones)

Bildquellen: tony740607 / Shutterstock.com

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.