EU: Frankreich darf EdF für Fessenheim entschädigen
Frankreich darf nach der Entscheidung der Europäischen Kommission die Electricite de France (EdF) für die Schließung des Atomkraftwerks Fessenheim im Elsass entschädigen.
Im ältesten französischen Atomkraftwerk sind 2020 die zwei Reaktoren endgültig vom Netz gegangen. Frankreich sagte EdF eine Entschädigung zu, wovon 370,2 Millionen Euro im vergangenen Dezember gezahlt worden waren. Die Vereinbarung zwischen der Regierung und EdF beinhaltet zudem auch eine variable Entschädigung, die zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt werden soll, erklärte die EU.
"Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die positiven Auswirkungen der Maßnahme mögliche Wettbewerbs- und Handelsverzerrungen überwiegen. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt", teilte die EU weiter mit.
Nach dem Abschalten des letzten Reaktors in Fessenheim wird es noch bis 2023 dauern, bis die abgebrannten Brennelemente entfernt sind. Danach dürften bis zum endgültigen Abbau der Druckwasserreaktoren weitere 17 Jahre vergehen.
FRANKFURT (Dow Jones)
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Bildquellen: CHARLY TRIBALLEAU/AFP/Getty Images