Aktie unter der Lupe

Aktien-Tipp Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie: JP Morgan Chase & Co. bewertet Anteilsschein in neuer Analyse


Aktien-Tipp Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie: JP Morgan Chase & Co. bewertet Anteilsschein in neuer Analyse

JP Morgan Chase & Co.-Analyst Kamran Hossain hat sich intensiv mit dem Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Papier auseinandergesetzt. Hier sind die Ergebnisse.

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Die US-Bank JPMorgan hat die Einstufung für Munich Re nach der Ankündigung einer deutlichen Dividendenerhöhung und weiterer Aktienrückkäufe auf "Overweight" mit einem Kursziel von 435 Euro belassen. Die Ausschüttung von 15 Euro je Aktie habe mehr überrascht als die avisierten Rückkäufe, schrieb Analyst Kamran Hossain in einer am Montag vorliegenden Studie. Das Management des Rückversicherers verfolge in der Regel einen konservativen Ansatz und habe seit mehr als 50 Jahren keine Kürzung der regelmäßigen Dividende vorgenommen. Daher sieht der Experte die sehr starke Erhöhung als ein hervorragendes Zeichen dafür, dass das Management davon ausgeht, dass der jüngste Anstieg der Ertragskraft des Unternehmens wahrscheinlich nicht nur kurzfristig anhalten wird.

Vom Kursziel zum Handelsvolumen: Die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie am Tag der ausführlichen Analyse

Um 20:06 Uhr wies die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie Gewinne aus. In der Frankfurt-Sitzung ging es für das Papier um 0,8 Prozent auf 428,10 EUR nach oben. Hiermit verfügt die Aktienbeteiligung noch über ein Aufwärtspotenzial von 1,61 Prozent im Vergleich zum ausgegebenen Kursziel. 912 Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktien wechselten zuletzt via Frankfurt den Besitzer. Auf Jahressicht 2024 kletterte das Papier um 13,6 Prozent. Die nächste Bilanzvorlage dürfte am 27.02.2024 erfolgen.

NEW YORK (dpa-AFX Analyser) / Redaktion finanzen.net

Veröffentlichung der Original-Studie: 26.02.2024 / 18:14 / GMT Erstmalige Weitergabe der Original-Studie: 26.02.2024 / 18:14 / GMT


Hinweis: Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 85 Abs. 1 WpHG, Art. 20 VO (EU) 596/2014 für das genannte Analysten-Haus finden Sie unter http://web.dpa-afx.de/offenlegungspflicht/offenlegungs_pflicht.html.

Bildquellen: photobyphm / Shutterstock.com

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