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APA ots news: Aktuelle Empfehlungen und Budgetprognose des Fiskalrates: Konsolidierungspfad klar verfehlt, Defizit bis 2030 weiterhin über 3% des BIP

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Wien (APA-ots) - -

Konsolidierungsmaßnahmen reichen nicht aus, um Defizitverfahren 2028

zu verlassen.

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Defizit 2028 bei 3,8% des BIP; Unterschreiten der 3%-Grenze

erfordert zusätzliche Konsolidierung von 5,7 Mrd Euro.

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Staatsschuldenquote steigt bis 2030 auf historischen Höchststand

von 87,8% des BIP.

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Stabilisierung und Rückführung der Staatsschuldenquote benötigt

Budget-Anker in Form eines Defizits von maximal 2% bis 2,5% des BIP.

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Ausgabensenkende Strukturreformen fehlen: Reformpartnerschaft

bisher ergebnislos.

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Neue Konsolidierungsmaßnahmen mit Fokus auf wachstumsorientierte

Konsolidierung nötig.

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Reformen bei Förderungen, im Gesundheits- und Pensionssystem

sowie Bürokratieabbau umsetzen.

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Öffentliche Unternehmen, Länder und Gemeinden koordiniert in

Konsolidierung einbinden und Zukunftsinvestitionen sichern.

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Krisenresilienz durch Vorbereitung zielgerichteter Transfers

stärken.

Der Fiskalrat erwartet für die Jahre 2026 und 2027 ein

gesamtstaatliches Budgetdefizit von 3,9% bzw. 3,6% des

Bruttoinlandsprodukts (BIP). Auch mittelfristig wird von keiner

Verbesserung des Budgetsaldos ausgegangen, sodass im Jahr 2028 mit

einem prognostizierten Defizit in Höhe von 3,8% des BIP die 3%-

Obergrenze deutlich verfehlt wird. "Dennoch wird es keine

Konsequenzen im Defizitverfahren für Österreich - außer einer

Verlängerung - geben, weil der Nettoausgabenpfad eingehalten wird und

nur dieser für die Beurteilung weiterer Schritte relevant ist", so

Christoph Badelt, Präsident des Fiskalrates. Die hohen Defizite sind

v. a. auf die hohe Ausgabendynamik bei Gesundheit, Pflege und

Pensionen, steigende Zinszahlungen sowie hohe Investitionen für

Landesverteidigung und Schienenverkehr zurückzuführen. Ebenso tragen

Mindereinnahmen aufgrund der BIP-Wachstumsschwäche sowie der

einnahmensenkenden Maßnahmen der Vergangenheit (z. B. ökosoziale

Steuerreform) bzw. der Lohnnebenkostensenkung im Rahmen des

Doppelbudgets 2027/28 zu den anhaltend hohen Defiziten bei. Insgesamt

reichen die Konsolidierungsmaßnahmen laut Fiskalrat nicht aus, um die

Staatsschuldenquote zu stabilisieren. Eine Stabilisierung der

Schuldenquote anstelle des Anstiegs auf knapp 88% des BIP bis zum

Jahr 2030 erfordert jährliche Budgetdefizite von maximal 2,5% des

BIP; maximal 2% des BIP für eine Rückführung im Sinne der EU-

Fiskalregeln nach dem Defizitverfahren.

Zusätzliche Konsolidierung von 5,7 Mrd Euro zur Beendigung des

Defizitverfahrens 2028 nötig

Trotz Einhaltung des Nettoausgabenpfades bleiben Maastricht-

Defizite laut FISK-Prognose bis 2030 deutlich über der Obergrenze von

3% des BIP. Um das Defizitverfahren 2028 zu beenden, müssen aus der

Sicht des Fiskalrates noch zusätzlich 5,7 Mrd Euro (unter

Berücksichtigung negativer makroökonomischer Rückkopplungseffekte)

konsolidiert werden. Die Abweichung der FISK-Prognose zum Zielwert

der Regierung von 3% Defizit entsteht einerseits durch eine geringere

als erwartete Konsolidierungswirkung des Doppelbudgets 2027/2028 (

FISK sieht gegenwärtig eine "Lücke" von 0,4 Mrd Euro) und eine von

der Regierung im Budget nicht berücksichtigten statistischen

Verbuchungsänderung des Einnahmenausfalls 2028 aufgrund der

Einführung des Europäischen Emissionshandels II (1,6 Mrd Euro).

Andererseits geht der FISK nach gegenwärtigem Wissensstand davon aus,

dass Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger einen

niedrigeren Konsolidierungsbeitrag leisten und Transfers an die EU

deutlich höher ausfallen als von der Bundesregierung erwartet.

Staatsschuldenquote muss stabilisiert und mittelfristig

rückgeführt werden

Der Fiskalrat weist darauf hin, dass die Schuldenquote durch ein

maximales Budgetdefizit von 2,5% stabilisiert und mittelfristig durch

ein maximales Budgetdefizit von 2% des BIP reduziert werden muss. Nur

so können budgetäre Spielräume sowie die Handlungsfähigkeit und

Krisenresilienz Österreichs zurückgewonnen werden. Eine nachhaltige

Senkung des Budgetdefizits sollte durch möglichst konjunkturschonende

Konsolidierungsmaßnahmen erfolgen. Dabei sind Konsolidierungsbeiträge

aller Gebietskörperschaften und außerbudgetären Einheiten nötig.

Strukturelle Reformen sind umzusetzen, um zunehmendem Ausgabendruck

durch steigende

Zins-, Gesundheits-, Pflege- und Pensionsausgaben sowie zusätzlichem

Investitionsbedarf zu begegnen.

Wachstumsorientierte Konsolidierungsstrategie umsetzen

Maßnahmen, die das Wirtschaftswachstum stärken und gleichzeitig

das Budget entlasten, müssen vor allem bei der Erhöhung des

verfügbaren, aber ungenutzten Arbeitskräftepotenzials ansetzen. Dafür

sind Reformen in den Bereichen Arbeitsmarkt (z. B. Verbesserung der

Arbeitsfähigkeit durch Gesundheitsförderung und ausreichende Kinder-

und Pflegebetreuung), Gesundheit (z. B. Prävention,

Gesundheitsförderung) und Pensionen (z. B. Maßnahmen zur Erhöhung des

faktischen Pensionsantrittsalters) umzusetzen und Bürokratieabbau

voranzutreiben.

Fördersysteme grundlegend reformieren und Datenbasis für

treffsichere Transferleistungen schaffen

Förderungen sollen gezielter eingesetzt, regelmäßig evaluiert und

auf Zukunftsbereiche wie Forschung, Innovation und Klimaschutz

fokussiert werden. Wesentlich ist der Abbau unwirksamer und

überschneidender Maßnahmen sowie die stärkere Nutzung der

Transparenzdatenbank. Zur Erhöhung der Zielgenauigkeit von

zukünftigen Krisenhilfen gilt es, eine umfassende Datenbasis zum

Haushaltseinkommen zu schaffen.

Reformen im Gesundheitssystem mit kurzfristiger und struktureller

Wirkung umsetzen

Im Gesundheitssystem sollen kurzfristig budgetwirksame

Effizienzmaßnahmen umgehend umgesetzt und gleichzeitig strukturelle

Reformen eingeleitet werden. Beispielhaft kommt kurzfristig der

gemeinsamen Beschaffung bzw. dem Ausbau des gebündelten Einkaufs, der

stärkeren Nutzung von Generika, der verbesserten

Patient:innensteuerung und dem weiteren Ausbau der Tele- und

Digitalmedizin große Bedeutung zu. Entscheidend für die nachhaltige

Dämpfung der Ausgabendynamik im Gesundheitswesen sind

Strukturreformen. Planung und Finanzierung aus einer Hand,

überregionale Planung der Krankenanstalten-Versorgung sowie der Auf-

und Ausbau von Tagesmedizin und Tageskliniken sind neben einer

Vielzahl anderer Maßnahmen umzusetzen.

Öffentliche Unternehmen, Länder und Gemeinden in die

Konsolidierung stärker einbinden

Die verstärkte Kooperation von Bund, Ländern und Gemeinden, die

konsequente Aufgaben- und Ausgabenprüfung und die erhöhte Transparenz

bezüglich außerbudgetärer Einheiten sind erforderlich, um

öffentlichen Nutzen, budgetäre Risiken und Verpflichtungen sichtbarer

zu machen und darauf rechtzeitig reagieren zu können.

Handlungsspielraum für Zukunftsinvestitionen schaffen

Zudem muss Konsolidierung so ausgestaltet werden, dass

ineffiziente Ausgaben reduziert und finanzielle Spielräume für

produktive Investitionen geschaffen werden. Folglich darf eine

nachhaltige Budgetpolitik notwendige Investitionen in Standort- und

Wohnqualität, Klimaschutz und -resilienz, Bildung, Forschung,

Digitalisierung, Energieinfrastruktur und militärische Verteidigung

nicht verdrängen, sondern muss diese priorisieren.

Rückfragehinweis:

Büro des Fiskalrates

Mag. Bernhard Grossmann

Telefon: +43-1-40420-7473

E-Mail: office@fiskalrat.at

Website: https://www.fiskalrat.at

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

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OTS0051 2026-06-17/10:00

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