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APA ots news: FMA-Statistik: Pensionskassen und Vorsorgekassen steigern Vermögen im 2. Quartal auf insgesamt 57,1 Mrd.

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Gesetzesnovelle im Nationalrat: Reform der betrieblichen

Altersvorsorge öffnet Pensionskassen ab 2028 für alle

Beschäftigten

Wien (APA-ots) - Die österreichischen Pensionskassen und Betrieblichen

Vorsorgekassen

sind im 2. Quartal aufgrund von Zuflüssen und einer positiven

Marktentwicklung weitergewachsen. Per 30. Juni stieg das verwaltete

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Vermögen der Pensionskassen um 5,9% auf 31,9 Milliarden, jenes der

Betrieblichen Vorsorgekassen um 5,7% auf 25,2 Milliarden. Das geht

aus der heute veröffentlichten Statistik der Finanzmarktaufsicht (FMA

) zur Quartalsentwicklung hervor.

Die Anzahl der Anspruchsberechtigen der Pensionskassen stieg im

2. Quartal auf rund 1,148 Millionen Personen leicht an. Die Zahl

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derjenigen, die eine Pensionsleistung beziehen, wuchs auf 163.917

oder 14% der gesamten Berechtigten. Derzeit hat etwa ein Viertel der

unselbständig Erwerbstätigen in Österreich Anspruch auf eine Leistung

aus einer Pensionskasse. Beiträge zu einer Pensionskasse sind eine

freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

Bei den Vorsorgekassen stieg die Anzahl der Anwartschaften (

inklusive Mehrfachanwartschaften bei verschiedenen BVK aufgrund von

Arbeitgeberwechseln) leicht auf 11,53 Millionen. Über die

Betrieblichen Vorsorgekassen erhalten alle Beschäftigten Ansprüche im

Rahmen der "Abfertigung Neu". Dies geschieht automatisch über den

Arbeitgeber, der jeden Monat 1,53% des Bruttogehalts in eine

Vorsorgekasse einzahlt.

"In der betrieblichen Altersvorsorge als der zweiten Säule des

Pensionssystems schlummert großes Potenzial für den österreichischen

Kapitalmarkt und für alle Beschäftigten, die für die Pension

zusätzlich vorsorgen wollen", erklärt FMA-Vorständin Mariana Kühnel.

Die FMA ist als integrierte Finanzmarktaufsicht auch zuständig für

die Pensions- und Vorsorgekassen.

Der österreichische Nationalrat berät am heutigen Mittwoch über

eine von der Bundesregierung vorgeschlagene Novelle der betrieblichen

Altersvorsorge. Diese ermöglicht ab 2028 potenziell allen

Beschäftigten Zugang zu einer Pensionskasse und setzt zusätzliche

Anreize, Mittel in der zweiten Säule des Pensionssystems zu

veranlagen. Auch für die FMA ergeben sich aus der Novelle neue

aufsichtliche Befugnisse, etwa im Bereich der Verbraucherinformation

und der Verwaltungskosten der Anbieter.

Künftig können alle Arbeitnehmer:innen ihre erworbenen

Abfertigungsanwartschaften kostenfrei in eine Pensionskasse

übertragen. Damit erhalten auch jene 75% der Beschäftigten, für die

der Arbeitgeber keinen Pensionskassenvertrag abgeschlossen hat, die

Chance einer lebenslangen steuerfreien Zusatzpension. Weiterhin wird

durch die Novelle die Möglichkeit geschaffen, die Pflichtbeiträge zur

Betrieblichen Vorsorgekasse in einer Vorsorge-

Veranlagungsgemeinschaft (VVG) zu veranlagen. Ziel ist es, den

Betroffenen höhere Renditen durch dynamischere Veranlagungen

zugänglich zu machen. Bei dieser Option entfällt die für die

"Abfertigung Neu" bisher geltende Kapitalgarantie, und die vorzeitige

Auszahlungsmöglichkeit bei Kündigungen.

Derzeit werden jährlich rund 1,1 Milliarden (etwa 5% des

verwalteten Vermögens) von den Vorsorgekassen ausgezahlt - vor allem

bei Arbeitgeberwechsel oder Pensionsantritt. Diese Mittel können in

Zukunft potenziell im System verbleiben : Durch Übertragung in eine

Pensionskasse, oder weil die Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft

gewählt wurde, die erst bei Pensionsantritt ausgezahlt werden darf.

Da die Option freiwillig ist, lässt sich derzeit schwer abschätzen,

wie viele Arbeitnehmer:innen sie wählen werden.

"Gute und verständliche Informationen und Aufklärung der

Arbeitnehmer:innen zu den neuen Optionen in der zweiten Säule des

Pensionssystems werden in den nächsten Monaten essenziell sein, damit

diese Chancen wahrgenommen werden", so FMA-Vorständin Mariana Kühnel

abschließend.

Die Quartalsberichte zu den Pensionskassen und zu den

Betrieblichen Vorsorgekassen sind auf der Website der FMA abrufbar.

Rückfragehinweis:

Finanzmarktaufsicht (FMA)

Boris Gröndahl

Telefon: +43 676 8824 9995

E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at

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