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APA ots news: UNIQA: Kühle Räume, klarer Versicherungsschutz - worauf es bei Klimaanlagen ankommt

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Jeder zehnte Haushalt in Österreich verfügt über eine

Klimaanlage. Ob und gegen welche Schäden das Gerät versichert

ist, hängt vor allem von Bauart und Schadensursache ab.

Wien (APA-ots) - Hitzewellen machen Klimaanlagen auch in Österreich für

immer mehr

Menschen zum Thema. Innerhalb von nur vier Jahren hat sich die Zahl

der Haushalte mit Klimaanlage nahezu verdoppelt. Von rund 210.000 im

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Jahr 2020 auf 415.000 im Jahr 2024, wie Daten von Statistik Austria (

1) zeigen. Tendenz weiterhin steigend. Damit verfügt inzwischen rund

jeder zehnte österreichische Haushalt über eine Klimaanlage.

Bei der Anschaffung sollte jedoch nicht nur auf Kühlleistung,

Energieverbrauch und fachgerechte Montage geachtet werden. Auch der

Versicherungsschutz verdient einen genaueren Blick.

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"Eine Klimaanlage ist eine größere Investition und sollte

entsprechend abgesichert sein. Wer sich für eine solche Anschaffung

entscheidet, sollte diese auch seiner Versicherung melden. So kann

geprüft werden, ob die bestehende Deckung noch ausreichend ist und

welcher Schutz für das neue Gerät besteht. So lässt sich mit einem

kurzen Check einfach sicherstellen, dass die neue Anschaffung im

Schadensfall bestmöglich abgesichert ist", sagt Peter Humer,

Mitglied des Vorstands für Kunde & Markt Österreich bei UNIQA.

Zwtl.: Check mit Versicherung wird empfohlen

Split-Klimaanlagen bestehen üblicherweise aus einem Innen- und

einem Außengerät und sind fest mit dem Gebäude verbunden. Sie gelten

daher grundsätzlich als Gebäudebestandteil. In der

Eigenheimversicherung sind solche Anlagen gegen jene Gefahren

mitversichert, die in der jeweiligen Polizze vereinbart wurden. Dazu

zählen beispielsweise Schäden durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser.

Wird das Außengerät bei einem Sturm beschädigt, kann daher

grundsätzlich die Eigenheimversicherung zuständig sein. Auch über die

Haushaltsversicherung kann Schutz bestehen.

Nicht jeder Schaden an einer Klimaanlage entsteht allerdings

durch ein klassisches versichertes Ereignis. Material- und

Herstellungsfehler, Schäden durch elektrische Energie oder indirekten

Blitzschlag sowie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder

mechanische Einwirkungen können über eine Haus- und

Wohntechnikversicherung abgedeckt werden. Zusätzliche Risiken

entstehen über das ablaufende Kondenswasser.

Mobile Klimageräte zählen grundsätzlich zum Wohnungsinhalt. Sie

sind damit im Rahmen der vereinbarten Gefahren über die

Haushaltsversicherung mitversichert.

UNIQA empfiehlt deshalb, Klimaanlagen von einem Fachbetrieb

installieren zu lassen und vor der Montage alle erforderlichen

Bewilligungen und Zustimmungen zu klären. Nach der Montage ist es

wichtig, die Versicherung zu informieren. Denn eine Klimaanlage

stellt eine wertsteigernde Anschaffung dar. Ein kurzer Check hilft

festzustellen, ob die Versicherungssumme angepasst werden sollte und

welcher Versicherungsschutz für die Anlage besteht. So kann einfach

geklärt werden, ob für die neue Begleiterin durch die Hitzetage

Versicherungsschutz besteht.

Zwtl.: Q&As

1. Immer mehr Haushalte haben eine Klimaanlage. Gilt dafür

automatisch Versicherungsschutz?

Nicht automatisch. Ob und gegen welche Schäden eine Klimaanlage

versichert ist, hängt vor allem von der Bauart der Anlage und der

jeweiligen Schadensursache ab. Maßgeblich ist außerdem, welche

Risiken in der jeweiligen Polizze vereinbart wurden.

1. Sind fest installierte Split-Klimaanlagen über die

Eigenheimversicherung versichert?

Ja. Split-Klimaanlagen gelten grundsätzlich als

Gebäudebestandteil, da sie fest mit dem Gebäude verbunden sind. Sie

sind daher gegen jene Gefahren versichert, die im Rahmen der

Eigenheimversicherung gedeckt sind, etwa Feuer-, Sturm- oder

Leitungswasserschäden.

1. Wann kann auch die Haushaltsversicherung für Schäden an einer

Klimaanlage aufkommen?

Versicherungsschutz über die Haushaltsversicherung kann bestehen,

wenn die Klimaanlage vom Versicherungsnehmer angeschafft und

eingebracht wurde. Versichert sind dabei grundsätzlich Schäden durch

Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl, sofern keine

Entschädigung aus der Gebäudeversicherung möglich ist.

1. Welche Schäden sind über eine Haus- und Wohntechnikversicherung

abgedeckt?

Eine Haus- und Wohntechnikversicherung kann Schäden abdecken, die

nicht durch klassische Gefahren wie Feuer oder Sturm verursacht

werden. Dazu zählen beispielsweise Material- und Herstellungsfehler,

Schäden durch elektrische Energie oder indirekten Blitzschlag sowie

Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder mechanische Einwirkungen.

1. Sind mobile Klimageräte versichert?

Ja. Mobile Klimageräte zählen grundsätzlich zum Wohnungsinhalt

und sind daher im Rahmen der vereinbarten Gefahren über die

Haushaltsversicherung mitversichert.

1. Warum sollte die Versicherung nach der Installation einer

Klimaanlage informiert werden?

Eine Klimaanlage stellt eine wertsteigernde Anschaffung dar.

Daher empfiehlt es sich, die Versicherung nach der Installation zu

informieren. So kann geprüft werden, ob die bestehende

Versicherungssumme noch ausreichend ist und welcher

Versicherungsschutz für die neue Anlage besteht.

1. Worauf sollten Konsument:innen vor der Installation einer

Klimaanlage achten?

UNIQA empfiehlt, Klimaanlagen von einem Fachbetrieb installieren

zu lassen und bereits vor der Montage alle erforderlichen

Bewilligungen und Zustimmungen einzuholen. Zusätzlich sollte nach der

Installation ein kurzer Versicherungs-Check erfolgen, um den

passenden Versicherungsschutz sicherzustellen.

Bildmaterial von Peter Humer.

(1) Quelle Anzahl Klimaanlagen: Statistik Austria, ods-Datei

https://www.statistik.at/fileadmin/pages/100/10SanierungsmassnahmenK-

limaanlagen20212022.ods

Rückfragehinweis:

Klaus Kraigher

Pressesprecher

UNIQA Insurance Group AG

Telefon: +43 664 8231997

E-Mail: klaus.kraigher@uniqa.at

Website: https://www.uniqa.at

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