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APA ots news: Wohin mit meinen Kryptowerten? FMA rät Verbraucher:innen zur Prüfung der Anbieterzulassung

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Die neue Ausgabe der FMA-Info "Reden wir über Geld" erklärt,

worauf man bei der Auswahl des Anbieters von

Krypto-Dienstleistungen achten sollte

Wien (APA-ots) - Kryptowerte sind vor allem bei jungen Anleger:innen kein

Nischenthema

mehr. Dabei stellt sich häufig die Frage, welche Unternehmen zum

Beispiel Kauf, Verkauf und Verwahrung anbieten dürfen und welche

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Anforderungen sie dafür erfüllen müssen. Die österreichische

Finanzmarktaufsicht (FMA) erläutert in der aktuellen Ausgabe der

Verbraucherinformationsreihe "Reden wir über Geld", woran man

lizensierte Anbieter erkennt und wie man deren Zulassung überprüfen

kann.

Mit der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) gilt seit

2025 erstmals ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen für

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Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen. In Österreich hat die FMA

bis Ende 2025 acht Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (CASP -

Crypto Asset Service Provider) zugelassen, mittlerweile sind es neun.

Sieben dieser Anbieter nutzten bereits den EU-Pass für

grenzüberschreitende Tätigkeiten. Die von österreichischen CASPs

verwahrten Kryptowerte beliefen sich Ende 2025 auf mehr als 4,4

Milliarden Euro, rund eine Millionen Nutzer:innen haben im Jahr 2025

mindestens einmal gehandelt. Zusätzlich können aktuell 93 europäische

CASPs ihre Dienste in Österreich anbieten.

Die Zulassung - in Österreich durch die FMA - stellt sicher, dass

Anbieter vor Aufnahme ihrer Tätigkeit umfassend geprüft werden -

unter anderem hinsichtlich ihrer Organisation, finanziellen

Ausstattung, IT-Sicherheit und Unternehmensführung. Lizenzierte CASPs

müssen laufend gesetzliche Anforderungen erfüllen, etwa zur sicheren

und getrennten Verwahrung von Kundengeldern und Kryptowerten, zum

Risikomanagement sowie zur transparenten Information ihrer

Kundschaft.

"Reden wir über Geld" greift auch das Thema Kryptobetrug auf.

Betrügerische Anbieter erwecken häufig einen professionellen Eindruck

und sind zuweilen nur schwer von seriösen Angeboten zu unterscheiden.

Die FMA erläutert, wie die Zulassung eines Anbieters überprüft werden

kann und welche Unterschiede zwischen regulierten Anbietern innerhalb

des Europäischen Wirtschaftsraums und Anbietern aus Drittländern

bestehen.

Die neue Ausgabe von "Reden wir über Geld" kann wie alle

bisherigen Ausgaben auf der Website

https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/ abgerufen werden. "Reden wir

über Geld" ist auch auf Instagram unter @redenwiruebergeld vertreten.

Informationen zur Zulassung von Anbietern finden Verbraucher:innen in

der FMA-Unternehmensdatenbank.

Rückfragehinweis:

FMA-Mediensprecher

Boris Gröndahl

Telefon: +43 1 24959-6010 / +43 676 8824 9995

E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at

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