Ausnahme für virtuelle Hauptversammlungen bis Ende 2021 verlängert


BERLIN (dpa-AFX) - Hauptversammlungen von Unternehmen dürfen wegen der Corona-Pandemie auch im kommenden Jahr virtuell abgehalten werden. Eine entsprechende Ausnahmeregelung verlängerte das Bundeskabinett am Mittwoch um ein Jahr bis Ende 2021. Börsennotierte Unternehmen hatten auf die Verlängerung gedrungen.

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Weil bei Hauptversammlungen in der Regel Tausende Menschen zusammenkommen, ist seit Ende März erstmals erlaubt, die jährlichen Aktionärstreffen auch online durchzuführen. Viele Unternehmen nutzten die Ausnahmeregelung.

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