BaFin News: Coinibank ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut


FRANKFURT (BaFin) -

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Coinibank/coinibank.co mit angeblicher Geschäftsanschrift in München und Berlin keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

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Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (02.12.2020)

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