Bafin stellt bei Greensill den 'Entschädigungsfall' fest


BREMEN (dpa-AFX) - Nach der Insolvenz der Bremer Greensill Bank hat die Finanzaufsicht Bafin den Weg geebnet, damit Privatanleger ihr Geld zurückbekommen. Man habe den Entschädigungsfall festgestellt, teilte die Aufsichtsbehörde am Dienstag in Bonn mit.

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Das ist die Voraussetzung, damit die Einlagensicherung greift und vor allem Privatanleger binnen sieben Arbeitstagen entschädigt werden. Die gesetzliche Einlagensicherung tritt dann im anstehenden Insolvenzverfahren als Gläubiger auf und wird aus der Insolvenzmasse vorrangig bedient. Kommunen befürchten hingegen einen Totalausfall - sie fallen nicht unter die Einlagensicherung und haben keine Vorrangstellung.

Laut dem Bundesverband deutscher Banken (BdB) ist ein Privatanleger bei Greensill nicht nur über die gesetzliche Einlagensicherung mit bis zu 100 000 Euro abgesichert, sondern es werden auch Ansprüche über einen Einlagensicherungsfonds bedient, in den Banken freiwillig eingezahlt haben. Über diesen Sicherungsfonds des BdB sind Einlagen bis zur Sicherungsgrenze von 74,964 Millionen Euro pro Einleger geschützt.

Der Bundesverband deutscher Banken teilte mit, dass sich die Einlagensicherung in Kürze mit Anlegern in Verbindung setzen werde, um die Entschädigung vorzunehmen.

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Die Bafin hatte die Bremer Tochter des britisch-australischen Finanzkonglomerats Greensill Anfang März bereits für den Kundenverkehr geschlossen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Greensill Bank AG, die Bafin hatte Strafanzeige gestellt. Dem Vernehmen nach geht es um den Vorwurf der Bilanzfälschung./hr/DP/eas

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