BaFin verpflichtet KfW zu zusätzlichen Kapitalreserven - Bericht


BERLIN (Dow Jones)--Die staatliche Förderbank KfW leidet offenbar noch immer unter erheblichen internen Problemen. Das Institut muss auf Anordnung der Finanzaufsicht Bafin weiterhin zusätzliches Kapital vorhalten, berichtete die Wirtschaftswoche unter Berufung auf Finanzkreise. Das zusätzliche Kapital wird auf bestehende Reserven aufgeschlagen.

Werbung

Die KfW sichert sich so gegen Risiken ab, die aus den Mängeln entstehen können. Das staatliche Geldhaus hatte ursprünglich erwartet, von der zusätzlichen Kapitalauflage 2021 befreit zu werden. Ein Bafin-Sprecher erklärte auf Nachfrage von Dow Jones Newswires, er könne sich aufgrund seiner Verschwiegenheitspflicht nicht zu einzelnen Instituten äußern.

Die Bafin hatte bereits vor Jahren Probleme in der IT und der internen Revision der Kreditanstalt für Wiederaufbau moniert. Bislang hat die Finanzaufsicht der Bank nur erlaubt, das Zusatzkapital von 2,75 Prozent auf 2,25 zu reduzieren. Ein KfW-Sprecher erklärte die Verzögerung gegenüber der Wirtschaftswoche auch damit, dass Prüfungen der BaFin wegen der Pandemie verschoben worden seien. "Planmäßig noch offene Punkte, auch in der IT, werden weiterhin abgearbeitet", sagte er. Die Bank erwarte "in diesem und in den folgenden Jahren weitere Absenkungen" des Zusatzkapitals. Der Sprecher ließ offen, ab wann die KfW kein zusätzliches Kapital mehr vorhalten muss.

Kontakt zur Autorin: petra.sorge@wsj.com

DJG/pso/jhe

(END) Dow Jones Newswires

January 28, 2021 09:40 ET (14:40 GMT)

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.