Bafin will Futures-Handel für Privatkunden beschränken


FRANKFURT (Dow Jones)--Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) will ab Januar Privatpersonen den Handel von Futures, die nicht der Absicherung dienen, verbieten. Sie will damit verhindern, dass Privatkunden in hoch-volatilen Marktsituationen ihr gesamtes Vermögen verlieren, wie sie mitteilte. Dazu wird die Bafin Vermarktung, Vertrieb und Verkauf von Futures mit Nachschusspflichten beschränken. Nachschusspflichten bei finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference, CFD) hatte die deutsche Finanzaufsicht bereits 2017 verboten.

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Kleinanleger dürfen hingegen laut Mitteilung weiter unter bestimmten Voraussetzungen zu Absicherungszwecken mit Futures handeln, wenn sie damit realwirtschaftliche Preisrisiken absichern. Sie müssen den Absicherungszweck dann vorab gegenüber ihrem Wertpapierdienstleistungsunternehmen bestätigen. Absicherungsmöglichkeiten sind besonders bedeutsam für Agrarbetriebe, aber auch für andere Unternehmen der Realwirtschaft.

Zum anderen bleibt der Future-Handel für Kleinanleger dann möglich, wenn ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Nachschusspflicht vertraglich ausschließt und Anleger somit nicht mehr als den investierten Betrag verlieren können.

Es gilt eine Übergangsregelung: Nicht von der Bafin-Maßnahme erfasst sind Future-Kontrakte, mit denen Positionen abgewickelt bzw. geschlossen werden, die vor Inkrafttreten der Allgemeinverfügung eröffnet wurden.

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Kontakt zum Autor: hans.bentzien@dowjones.com

DJG/hab/uxd

(END) Dow Jones Newswires

September 30, 2022 05:08 ET (09:08 GMT)

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