Benachteiligung

VW-Aktie stabil: Ex-Manager scheitern mit Millionenklage

29.05.26 16:10 Uhr

VW-Aktie unbeeindruckt: Ex-Manager blitzen mit Millionenklage ab | finanzen.net

VW muss zwei Mitarbeitern, die sich nach Hinweisen auf Missstände benachteiligt fühlten, keinen Schadenersatz zahlen.

Werte in diesem Artikel
Aktien

72,75 EUR -3,30 EUR -4,34%

Die Klagen der beiden wurden vom Landesarbeitsgericht auch in zweiter Instanz zurückgewiesen. Laut Gericht verlangen die beiden zusammen 7,5 Millionen Euro von ihrem Arbeitgeber. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision vorm Bundesarbeitsgericht wurde ausdrücklich zugelassen.

Die beiden hätten nicht hinreichend darlegen können, dass ihnen tatsächlich eine Beförderung zugestanden hätte und zu Unrecht verwehrt worden sei, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung. Sie bestätigte damit die Urteile des Arbeitsgerichts Braunschweig. Dieses hatte die Klagen der beiden im vergangenen Juni abgewiesen. Einen Schaden, der auf Repressalien zurückzuführen sei, hätten die beiden nicht darlegen können, so das Gericht damals.

Hinweise auf vermeintliche Missstände

Die beiden Mitglieder des oberen Managementkreises von Volkswagen fühlten sich unter Druck gesetzt und benachteiligt, nachdem sie erst intern und später auch extern über vermeintliche Missstände berichtet hatten. Laut Gericht ging es dabei um möglicherweise gesundheitsgefährdende Schadstoffe in Hochdächern zweier Modelle von VW Nutzfahrzeugen. Die VW-Manager berufen sich auf das Hinweisgeberschutzgesetz und forderten von VW Schadenersatz und Schmerzensgeld.

VW begrüßte das Urteil. Das Unternehmen fühle sich in seiner Ansicht bestätigt. Das Vorgehen der Kläger sei "im Hinblick auf das Hinweisgeberschutzgesetz zumindest zweifelhaft, wenn nicht gar rechtsmissbräuchlich", sagte ein Vertreter der VW-Rechtsabteilung direkt nach der Urteilsverkündung im Gesichtssaal. "Insofern begrüßen wir die Entscheidung."

Volkswagen hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Es habe zu keinem Zeitpunkt Repressalien gegeben, hieß es. Und es habe auch keine Gesundheitsgefahr durch Ausdünstungen aus den monierten Bauteilen gegeben. VW hat den beiden Managern inzwischen gekündigt. Auch dagegen wehren sich die beiden vor Gericht.

Landesarbeitsgericht bestätigt Urteil zu VW-Jubiläumsprämien

VW durfte Mitarbeitern, die am 1. Januar 2025 ein Dienstjubiläum hatten, die Gratifikation nicht kürzen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen nun in den ersten beiden Fällen. VW müsse den beiden die Differenz nachzahlen. Das Gericht bestätigte damit Urteile des Arbeitsgerichts Braunschweig von vergangenem September und wies die Revision durch VW zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weitere Fälle sind Mitte Juni anhängig.

Hintergrund ist die Tarifeinigung bei Volkswagen kurz vor Weihnachten 2024. Konzern und IG Metall hatten sich damals nach langem Ringen auf einen Sanierungsplan für die Kernmarke VW geeinigt. Die Einigung sah auch Kürzungen bei den Jubiläumsgratifikationen vor, die VW seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach 25 und nach 35 Jahren Betriebszugehörigkeit zahlt.

Vor Gericht ging es nun darum, ab wann die Regelung gilt. Stichtag für die Kürzung war eigentlich der 1. Januar 2025, doch unterschrieben wurde der Vertrag erst drei Wochen später am 21. Januar 2025. Mehre Mitarbeiter, deren Jubiläum zwischen diese beiden Daten fiel, zogen dagegen vor Gericht - und forderten die Anwendung der besseren, alten Regelung.

Vor dem Landesarbeitsgericht verhandelt wurden nun aber nur Fälle, die am 1. Januar ihr Jubiläum hatten. Nach alter Regelung gab es nach 25 Jahren 1,45 Monatsgehälter als Gratifikation, nach 35 Jahren sogar 2,9 Monatsgehälter, wie die IG Metall nach der Tarifeinigung mitgeteilt hatte. Nach der neuen Regelung gibt es jetzt nach 25 Jahren pauschal 6.000 Euro und nach 35 Jahren 12.000 Euro.

Vor dem Arbeitsgericht Braunschweig hatten die klagenden Jubilare nur zum Teil Erfolg: Allen, deren Jubiläum genau auf den 1. Januar 2025 fiel, gab das Gericht im September recht und sprach ihnen die höhere Gratifikation nach alter Regelung zu. Bei allen anderen, deren Jubiläum zwischen 2. und 21. Januar 2025 fiel, erklärte das Gericht die Kürzung dagegen im November für rechtmäßig. Wie das Landesarbeitsgericht in diesen Fällen entscheidet, ist noch offen. Via XETRA notiert die VW-Aktie zeitweise 0,02 Prozent tiefer bei 92,54 Euro.

/fjo/DP/stw

HANNOVER (dpa-AFX)

Bildquellen: pokchu / Shutterstock.com, Bocman1973 / Shutterstock.com

Nachrichten zu Volkswagen (VW) AG Vz.

Analysen zu Volkswagen (VW) AG Vz.

DatumRatingAnalyst
29.06.2026Volkswagen (VW) vz NeutralUBS AG
29.06.2026Volkswagen (VW) vz BuyJefferies & Company Inc.
27.06.2026Volkswagen (VW) vz OutperformRBC Capital Markets
26.06.2026Volkswagen (VW) vz Market-PerformBernstein Research
25.06.2026Volkswagen (VW) vz Market-PerformBernstein Research
DatumRatingAnalyst
29.06.2026Volkswagen (VW) vz BuyJefferies & Company Inc.
27.06.2026Volkswagen (VW) vz OutperformRBC Capital Markets
23.06.2026Volkswagen (VW) vz OverweightBarclays Capital
25.05.2026Volkswagen (VW) vz OutperformRBC Capital Markets
14.05.2026Volkswagen (VW) vz OutperformRBC Capital Markets
DatumRatingAnalyst
29.06.2026Volkswagen (VW) vz NeutralUBS AG
26.06.2026Volkswagen (VW) vz Market-PerformBernstein Research
25.06.2026Volkswagen (VW) vz Market-PerformBernstein Research
25.06.2026Volkswagen (VW) vz NeutralJP Morgan Chase & Co.
08.06.2026Volkswagen (VW) vz NeutralJP Morgan Chase & Co.
DatumRatingAnalyst
11.03.2025Volkswagen (VW) vz SellUBS AG
21.01.2025Volkswagen (VW) vz SellUBS AG
13.01.2025Volkswagen (VW) vz SellUBS AG
23.12.2024Volkswagen (VW) vz SellUBS AG
03.12.2024Volkswagen (VW) vz SellUBS AG

Um die Übersicht zu verbessern, haben Sie die Möglichkeit, die Analysen für Volkswagen (VW) AG Vz. nach folgenden Kriterien zu filtern.

Alle: Alle Empfehlungen

Buy: Kaufempfehlungen wie z.B. "kaufen" oder "buy"
Hold: Halten-Empfehlungen wie z.B. "halten" oder "neutral"
Sell: Verkaufsempfehlungn wie z.B. "verkaufen" oder "reduce"
mehr Analysen