Britischer Oppositionschef will Brexit-Handelsabkommen nachverhandeln


LONDON (dpa-AFX) - Großbritanniens Oppositionsführer Keir Starmer will das Brexit-Handelsabkommen zwischen London und Brüssel nachverhandeln. Das sagte der Labour-Politiker, der Umfragen zufolge gute Aussichten hat, Großbritanniens nächster Premierminister zu werden, der "Financial Times" (Montag). Das vom früheren britischen Premier Boris Johnson ausgehandelte Abkommen sei "nicht gut", sagte Starmer demnach. Das erkenne so gut wie jeder inzwischen an. Er wolle eine anstehende Überprüfung des Abkommens nutzen, um eine engere Bindung an die EU zu suchen, sollte seine Partei die wohl im kommenden Jahr anstehende Wahl gewinnen, sagte der 61-Jährige.

Werbung

Umfragen zufolge liegt Labour in der Wählergunst weit vor den regierenden Konservativen von Premierminister Rishi Sunak. Starmer betont stets, dass er keine Rückkehr in die EU oder in den Europäischen Binnenmarkt erreichen will, sondern den Brexit mit Hilfe pragmatischer Schritte hin zu einer engeren Zusammenarbeit mit Brüssel verbessern will.

Handelsexperten warnen jedoch davor, die Charmeoffensive von Labour unter Starmer zu überschätzen. Die anstehende Überprüfung des Handelsabkommens sei rein technischer Art, schrieb der Handelsexperte und Direktor der Londoner Denkfabrik European Centre For International Political Economy David Henig bei X, vormals Twitter. Um die Beziehungen zu vertiefen, müsse Labour zu einem politischen Prozess bereit sein, der auch Zugeständnisse umfassen würde.

/cmy/DP/stw

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.