Bund und Länder: Großveranstaltungen bis Ende des Jahres verboten


BERLIN (dpa-AFX) - Bund und Länder sind sich einig, dass Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, bis mindestens Ende Dezember 2020 nicht stattfinden sollen. Zum einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen wird eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien eingesetzt, die bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen soll. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag aus der Beratungsrunde von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten.

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