Bundesagentur: Galeria-Beschäftigte können Insolvenzgeld erhalten


ESSEN/NÜRNBERG (dpa-AFX) - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wird den Beschäftigten der Warenhauskette Galeria Karstadt Kaufhof Insolvenzgeld zahlen, wenn das am Dienstag beantragte Insolvenzverfahren eröffnet wird. "Die BA hat nach intensiven Beratungen mit dem Unternehmen und einer detaillierten Prüfung der Voraussetzungen festgestellt, dass bei einer erneuten Insolvenzeröffnung die Beschäftigten Insolvenzgeld erhalten können", heißt es in einer Mitteilung der Behörde vom Dienstag.

Werbung

Insolvenzgeld wird nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens für bis zu drei Monate rückwirkend bezahlt, in der Regel in der Höhe des letzten Nettoeinkommens. Die Beschäftigten müssten derzeit nichts unternehmen, heißt es in der Mitteilung.

Die Warenhauskette Galeria Karstadt Kaufhof hatte am Dienstag beim Amtsgericht Essen erneut einen Insolvenzantrag gestellt. Galeria, derzeit zur Signa-Gruppe gehörend, sucht demnach einen neuen Eigentümer. Gespräche mit potenziellen Investoren seien bereits angelaufen, hieß es. Ziel sei die Fortführung von Galeria.

Nach der vergangenen Insolvenz hatte der Warenhauskonzern etwa 40 Filialen schließen müssen. Die letzten 18 davon machen im Laufe dieses Monats dicht. Galeria betreibt derzeit 92 Warenhäuser und beschäftigt nach eigenen Angaben mehr als 15 000 Menschen.

/cr/tob/dm/DP/mis

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.