Bundesrat beschließt reduzierte Mehrwertsteuer in der Gastronomie


Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat Änderungen bei den Verbrauchssteuern gebilligt, die der Bundestag beschlossen hatte, um Gastronomie und mittelständische Brauereien zu entlasten und die Energieversorgung zu stabilisieren. Bis Ende 2023 bleibt es damit beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Ausgenommen sind laut Bundesrat weiterhin Getränke.

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Eigentlich wäre die in der Coronavirus-Pandemie eingeführte Stützungsmaßnahme für die Gastronomie Ende 2022 ausgelaufen. Die ebenfalls eigentlich nur temporär ermäßigten Sätze der Biersteuermengenstaffel werden dauerhaft entfristet. Außerdem befreit das Gesetz Bierwürze von der Biersteuer.

Der Beschluss schafft zudem laut Länderkammer die Grundlage, damit der während der Coronavirus-Pandemie aufgestellte Wirtschaftsstabilisierungsfonds der Förderbank KfW Darlehen zur Refinanzierung von so genannten Zuweisungsgeschäften gewähren kann. Dazu gehörten Transaktionen zur Stabilisierung der Energieversorgung, insbesondere zum Auffüllen der Gasspeicher und zum Ausbau der Infrastruktur für Flüssiggas. Gesetzliche Kreditermächtigungen sollten die Liquidität der KfW sichern und Sicherheitsanforderungen an Gas- und Strommärkten bedienen.

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