Bundesregierung sieht keine Ungleichbehandlung bei Unternehmenshilfen


Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Das Bundeswirtschaftsministerium hat Vorwürfe zurückgewiesen, die Ausgestaltung der erweiterten Unternehmenshilfen wegen der Corona-Beschränkungen benachteilige einzelne Wirtschaftszweige wie etwa den Handel. "Eine Ungleichbehandlung im juristischen Sinne wäre dann der Fall, wenn Sie wesentliche Sachverhalte willkürlich ungleich behandeln", sagte Ministeriumssprecherin Beate Baron bei einer Pressekonferenz in Berlin. "Das ist hier ganz erkennbar nicht der Fall."

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Während sich die am Umsatz orientierten Hilfen im November und Dezember wegen der außerordentlichen Situation der Anordnung einer Schließung für einzelne Branchen erfolgt seien, kehre man nun für alle Unternehmen zum Instrument der Fixkostenerstattung zurück. Vorgesehen ist eine Erstattung von bis zu 90 Prozent der Fixkosten bis zu einem monatlichen Maximalbetrag von 500.000 Euro anstatt wie bisher 250.000 Euro, bekräftigte die Sprecherin.

Über die Details dieser "Überbrückungshilfe III" erfolgten nun Abstimmungen mit den Ländern, mit denen darüber Verwaltungsvereinbarungen abgeschlossen werden müssten. Der Antragstellerkreis werde erweitert, betonte sie aber. Das Instrument gelte vom Januar bis Juni 2021, in seinem Rahmen sollten aber auch rückwirkend Anträge für Dezember gestellt werden können. Der Nicht-Lebensmittel-Einzelhandel könne so gegebenenfalls Betriebskostenzuschüsse rückwirkend geltend machen.

Baron betonte auch, das Ministerium befinde sich derzeit im Austausch mit der EU-Kommission über eine Anhebung der derzeit gültigen Grenzen für den Beihilferahmen. Finanzministeriumssprecher Dennis Kolberg präzisierte zudem zu den Kosten der Maßnahme, es fielen 11,2 Milliarden Euro pro Kalendermonat mit angeordneten Schließungen an.

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Regierungssprecher Steffen Seibert ließ bei derselben Pressekonferenz offen, für wie lange die Regierung Beschränkungsmaßnahmen für nötig halte. "Der Schlüssel, um Infektionsgeschehen zu reduzieren, das ist die Reduktion von Kontakten, die Reduktion von Übertragungsmöglichkeiten", erklärte er. "Das wird so bleiben, solange die Pandemie andauert." Welche konkreten Einschränkungsmaßnahmen künftig nötig seien, werde sich immer nur vor dem Hintergrund der aktuellen Zahlen beantworten lassen. "Das wird immer ein schwieriger, zwingend notwendiger Abwägungsprozess sein müssen", sagte Seibert.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/apo

(END) Dow Jones Newswires

December 14, 2020 06:44 ET (11:44 GMT)

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