Bundesrichter befassen sich mit Versetzungspraxis bei Ryanair
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ERFURT (dpa-AFX) - Mit der Frage, ob ein Pilot von einem Arbeitsort in Deutschland an einen ins Ausland versetzt werden kann, beschäftigt sich am Mittwoch (9.00 Uhr) das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Ein Pilot einer Tochterfirma der irischen Fluggesellschaft Ryanair hat sich bis in die höchste Arbeitsgerichtsinstanz geklagt, um seine Versetzung von Nürnberg an einen Flughafen in Italien prüfen zu lassen. Bei den Vorinstanzen in Bayern hatte er keinen Erfolg mit seiner Klage, mit der er die Unwirksamkeit der Versetzung und der damit verbundenen Gehaltseinbußen erreichen will.
Offen ist, ob Deutschlands höchste Arbeitsrichter auch grundsätzliche Aussagen zur Versetzung von Arbeitnehmern an Arbeitsorte ins Ausland treffen. Dabei geht es um Verträge, in denen kein fester Arbeitsort vereinbart wurde. Ob in diesen Fällen nicht nur eine Versetzung innerhalb Deutschlands, sondern auch ins Ausland möglich ist, ist unter Arbeitsrechtlern umstritten.
Im Arbeitsvertrag des Klägers wurde vereinbart, dass der Pilot auch an jedem anderen Standort des Unternehmens eingesetzt werden kann, und dass sich seine Vergütung dann nach dem dort geltenden System richtet./rot/DP/men
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