EZB: Überfälligkeitskriterien gelten für alle Banken


Von Hans Bentzien

FRANKFURT (Dow Jones)--Die von der Europäischen Zentralbank (EZB) aufgestellten Kriterien dafür, ab wann die Verbindlichkeit einer Bank gegenüber überfällig ist, gelten künftig für alle Banken des Euroraums. Eine entsprechende Leitlinie für die nationalen Aufsichtsbehörden hat die EZB jetzt veröffentlicht. Bisher hatten diese Kriterien nur für die direkt von der EZB veröffentlichten Großbanken gegolten.

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Demnach gilt eine Verbindlichkeit dann als überfällig, wenn der Zahlungstermin 90 Tage lang überschritten ist. Weiter Kriterien beziehen sich auf das Volumen der Verbindlichkeit: 100 Euro sind es im Mengengeschäft, 500 Euro bei allen anderen Risikopositionen. Darüber hinaus existiert ein relativer Schwellenwert von 1 Prozent, den die überfälligen Verbindlichkeiten eines Schuldners nicht übersteigen dürfen.

Die weniger wichtigen Banken des Euroraums müssen die Schwellenwerte spätestens ab 31. Dezember 2020 anwenden.

Kontakt zum Autor: hans.bentzien@dowjones.com

DJG/hab/cbr

(END) Dow Jones Newswires

July 08, 2020 04:53 ET (08:53 GMT)

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