Gesetzentwurf sieht weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung vor


BERLIN (dpa-AFX) - Innerhalb der Bundesregierung hat die Abstimmung zu einem Entwurf begonnen, der die bürokratischen Lasten auf den Schultern von Bürgern und Unternehmern etwas leichter machen soll. Erreicht werden soll dieses Ziel unter anderem durch kürzere Aufbewahrungspflichten für bestimmte Dokumente, digitalere Prozesse und die Streichung einiger Vorschriften. Wie aus dem Entwurf des Bundesjustizministeriums für das Bürokratieentlastungsgesetz hervorgeht, betreffen die geplanten Änderungen so unterschiedliche Bereiche wie etwa das Handelsgesetzbuch, das Umsatzsteuergesetz, das Bundesmeldegesetz und das Unterhaltsvorschussgesetz. Beispielsweise sollen deutsche Staatsbürger in Hotels demnächst keine Meldezettel mehr ausfüllen müssen.

Werbung

"Ich gehe meinen Kolleginnen und Kollegen im Kabinett vermutlich etwas auf die Nerven, wenn ich ständig betone: Das ist nur der erste Schritt, das hört danach nicht auf", sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", die am Donnerstag zuerst über den Entwurf berichtete. "Wir schaffen insgesamt ein Entlastungsvolumen von mehr als drei Milliarden Euro. Das Bürokratieentlastungsgesetz trägt mit einer Entlastung von rund 682 Millionen Euro dazu bei", rechnete er vor.

Buschmann hatte bereits vor einigen Monaten gesagt, er wolle sich auch im Kreis der Mitgliedstaaten der Europäischen Union für eine Initiative zur Entbürokratisierung einsetzen. Denn ein Großteil bürokratischer Erfordernisse sei eine Folge von Vorschriften auf EU-Ebene.

/abc/DP/mis

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.