Justizministerium erwägt Recht auf Familienauszeit in Firmenvorständen


BERLIN (Dow Jones)--Das Bundesjustizministerium denkt über ein Gesetz nach, das Vorständen börsennotierter Unternehmen eine Familienauszeit ermöglicht. Einen entsprechenden Vorstoß hatte die Initiative Stayonboard gemacht. Eine Ministeriumssprecherin sagte dem Handelsblatt, ihr Haus prüfe, ob hinsichtlich der von der Initiative genannten Kritikpunkte ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Die Vorschläge von Stayonboard sieht sie als "interessanten gesellschaftspolitischen Denkanstoß". Eine Sprecherin sagte Dow Jones Newswires, dass man mit der Entscheidung noch abwarten werde bis nach der Sommerpause.

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"Der Meinungsbildungsprozess im Ministerium ist noch nicht so ganz abgeschlossen", sagte Ministeriumssprecher Rabea Bönnighausen. Etwas Abschließendes könne man erst sagten, wenn die Initiative ihren vollständigen Vorschlag mit allen Details wie geplant nach der Sommerpause vorgestellt hat.

Eine Ministeriumssprecherin sagte dem Handelsblatt, dabei solle auch geprüft werden, "wie schon heute ein Haftungsrisiko beispielsweise bei Krankheitsfällen von Vorstandsmitgliedern oder für Frauen, die während ihrer Tätigkeit im Vorstand eine Babypause einlegen, vermieden werden kann".

Die Initiative, die auch vom ehemaligen Daimler-Vorstandschef Dieter Zetsche und dem Präsidenten des Startup-Verbands, Christian Miele, unterstützt wird, bemängelt, dass aktuell Mutterschutz, Elternzeit, länger dauernde Krankheiten oder auch die Pflege von Angehörigen Vorstände zwingt, ihr Mandat aufzugeben. Das Problem betrifft damit nicht nur Frauen. Grund sind die Vorschriften des Aktienrechts, die kein vorübergehendes Aussetzen der Vorstandstätigkeit während der Amtszeit vorsehen, weil Vorstände von Aktiengesellschaften arbeitsrechtlich nicht als Arbeitnehmer gelten. Sie sind nicht weisungsgebunden und haben damit auch keinen Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit.

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Die CDU dringt auf eine rasche Änderung des Aktienrechts. Es sei ein "Anachronismus", dass es Vorständen in Aktiengesellschaften gesetzlich verwehrt sei, in Mutterschutz oder Elternzeit zu gehen. "Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen für weibliche Vorstände sind antiquiert, familienfeindlich und verhindern, dass es mehr Frauen in den Führungsetagen von Unternehmen gibt", sagte der CDU-Rechtspolitiker Jan-Marco Luczak dem Handelsblatt. Die rechtlichen Missstände in Bezug auf eine Babypause für Vorstände müssten beseitigt werden. Das sei allemal besser als "abstrakte Diskussionen über umstrittene Quoten" zu führen.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

DJG/aat/sha

(END) Dow Jones Newswires

August 10, 2020 09:26 ET (13:26 GMT)

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