Kabinett beschließt Stufenmodell zur Aufteilung des CO2-Preises beim Wohnen
Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones)--Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zur Aufteilung des CO2-Preises zwischen Vermietern und Mietern beschlossen. Dieses soll nach dem Willen der Bundesregierung Erleichterungen für Mieter bringen und Anreize zur energetischen Sanierung setzen. Ab 2023 werden die Kosten entsprechend der energetischen Qualität des Gebäudes auf beide Parteien des Mietverhältnisses aufgeteilt. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sieht darin eine gerechte Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Mieter und Vermieter. Aktuell tragen Mieter alleine die Kosten für die Klimaabgabe.
Der Gesetzentwurf sieht ein zehnstufiges Modell in Abstufungen von 10 Prozentpunkten vor. Es soll nach dem Willen der Bundesregierung Mieter zu Energieeinsparungen und Vermieter zu energetischen Sanierungen bewegen, um so Treibhausgasemissionen möglichst weit zu reduzieren und damit zum Klimaschutz beizutragen.
"Die Mieter sind häufig darauf angewiesen, dass die Vermieter die Wohnungen sanieren", sagte Habeck. Vermieter sollen daher einen Teil der CO2-Kosten tragen, "sodass es einen echten Anreiz für die Vermieter gibt, die Wohnung zu sanieren."
Bundesbauministerin Klara Geywitz erklärte, die neuen Regelungen sollten erst ab 2023 gelten, damit die Systematik für die Heizkostenabrechnung nicht mitten im Jahr geändert werden müsse.
Laut Gesetz sollen Mieter in einem besonders gut gedämmten Gebäuden weiterhin die komplette CO2-Abgabe zahlen müssen. In besonders schlecht gedämmten Häusern, wo der CO2-Ausstoß bei mindestens 52 Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr liegt, sollen Mieter lediglich 10 Prozent des CO2-Preises tragen.
Die CO2-Kosten sollen in der jährlichen Heizkostenabrechnung zwischen Mietern und Vermietern festgelegt werden.