Klage gegen Extra-Rabatte in Penny-Bonus-App abgewiesen


HAMM (dpa-AFX) - Der Discounter Penny darf weiterhin mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschließlich über eine App nutzen können. Eine Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) auf Unterlassung wurde vom 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm abgewiesen (Az. I-13 UKl 7/25).

Werbung

Penny hatte in einem Prospekt einen Fruchtjoghurt mit einem Rabatt von bis zu 52 Prozent beworben. Der wird jedoch nur registrierten App-Kunden gewährt. Verbraucherschützer sehen darin eine Diskriminierung und einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Sie argumentieren, dass insbesondere ältere, behinderte oder jüngere Menschen benachteiligt würden, da sie entsprechende Geräte oder Apps häufig nicht nutzen könnten oder dürften.

Der Senat folgte dieser Einschätzung nicht. Den Richtern fehlten ausreichende Belege für eine Diskriminierung, sagte ein Sprecher des Gerichts. Aus den eingereichten Unterlagen ergebe sich lediglich, dass ältere Menschen das Internet und Smartphones seltener nutzten. Eine Skepsis gegenüber dem Internet stelle keine Diskriminierung dar. Eine Revision wurde zugelassen. Nutzt der vzbv dieses Rechtsmittel, müsste sich der Bundesgerichtshof mit dem Streit befassen.

Klage gegen Netto ebenfalls gescheitert

Die Verbraucherschützer kassieren damit die zweite Niederlage innerhalb kurzer Zeit. Eine ähnliche Klage gegen den Discounter Netto im Zusammenhang mit App-Rabatten war im März bereits von Richtern des Oberlandesgerichts Bamberg abgewiesen worden. Eine Revision war damals nicht zugelassen worden.

Werbung

Der vzbv geht auch gegen Lidl vor. Der erste Verhandlungstermin ist für September angesetzt. Obwohl auch Supermarktketten spezielle App-Rabatte anbieten, konzentriert sich der vzbv zunächst auf Discounter. Dort kauften besonders preissensible Kunden ein, heißt es./cr/DP/stk

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.