Medienberichte: Trump begnadigt einstigen Chefstrategen Bannon


WASHINGTON (dpa-AFX) - Unmittelbar vor dem Ende seiner Amtszeit als US-Präsident hat Donald Trump Medienberichten zufolge seinen einstigen Chefstrategen Steve Bannon begnadigt. Das berichteten die "New York Times" und die "Washington Post" in der Nacht zum Mittwoch (Ortszeit) unter Berufung auf Mitarbeiter des Weißen Hauses. Eine offizielle Bestätigung aus dem Weißen Haus lag zunächst nicht vor. Der Sender CNN hatte zuvor gemeldet, Trump habe in den letzten Stunden seiner Amtszeit die Entscheidung getroffen, Bannon zu begnadigen.

Werbung

Bannon ist Mitgründer der Internetplattform "Breitbart" und gehört zu den einflussreichsten Stimmen im ultra-konservativen Lager der US-Politik. Er war im Sommer festgenommen worden wegen Vorwürfen, Geld aus einer Online-Spendenaktion für den Bau einer Mauer zu Mexiko abgezweigt zu haben. Bannon plädierte auf nicht schuldig und wurde gegen Kaution freigelassen. Er stellt sich als Opfer politischer Verfolgung dar. Das Gerichtsverfahren in dem Fall sollte im Mai 2021 beginnen.

Bannon war 2016 zu Trumps Team gestoßen und übernahm die Leitung des Wahlkampfs. Dem 67-Jährigen wird ein maßgeblicher Anteil am damals überraschenden Erfolg Trumps zugeschrieben. Nach dem Wahlsieg wurde Bannon Trumps Chefstratege, musste aber 2017 seinen Hut nehmen. Kritiker werfen Trump vor, vom Begnadigungsbefugnis insbesondere für ihm nahe stehende Personen Gebrauch gemacht zu haben. Kurz vor Weihnachten hatte er bereits mehrere loyale Weggefährten begnadigt, darunter den einstigen Leiter seines Wahlkampfteams, Paul Manafort./lkl/DP/zb

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.