Merkel für Festhalten an Schuldenbremse im Grundgesetz


BERLIN (dpa-AFX) - Kanzlerin Angela Merkel (CDU) plädiert trotz der finanziellen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie für ein Festhalten an der Schuldenbremse im Grundgesetz. "So wichtig erhebliche Staatshilfen in dieser Ausnahmesituation auch sind, sprechen viele gute Gründe dafür, dass die Schuldenbremse auch weiter ihren Platz im Grundgesetz haben muss", sagte Merkel am Donnerstag in Berlin in einer vorab aufgezeichneten Rede bei den digitalen "Familienunternehmer-Tagen".

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Zum einen habe sich gezeigt, dass die Schuldenbremse flexibel genug sei, um auf eine solche Krise für die Pandemie angemessen zu reagieren, sagte die Kanzlerin. "Zum anderen ist sie auch strikt genug, um in wirtschaftlich besseren Zeiten für Haushaltsdisziplin zu sorgen - nicht, weil Sparen Selbstzweck wäre, sondern weil solide Staatsfinanzen Handlungsspielräume schaffen, um auch künftige Krisen, die nie ganz auszuschließen sind, bewältigen zu können." Man sehe ja, dass sich der Konsolidierungskurs der vergangenen Jahre bezahlt gemacht habe, ergänzte Merkel. So sei es deutlich leichter gefallen, krisengerechte Unterstützungsprogramme für die Wirtschaft aufzulegen.

Nach der seit 2009 im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse darf der Bund nur in geringem Maße Kredite aufnehmen, nämlich maximal 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung. Ausnahmen sind vorübergehend in Notsituationen zulässig. Für 2020 und 2021 hatte der Bundestag dies genutzt, um hohe Kredite zur Bewältigung der Corona-Krise zu ermöglichen. Auch für das kommende Jahr plant die Regierung im Bundeshaushalt neue Schulden in Milliardenhöhe. Dafür soll es erneut eine Ausnahme von der Schuldenbremse geben. Dann wären nur geringe Schulden von etwa 8 bis 11,5 Milliarden Euro erlaubt./bk/DP/jha

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