Merz: Keine höhere Einkommensteuer für Unternehmen


BERLIN (dpa-AFX) - Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat der deutschen Wirtschaft versprochen, dass seine Regierung keine Einkommensteuererhöhung für Unternehmen vornehmen werde. "Eine weitere Anhebung der Einkommensteuersätze für die Unternehmen der Privatwirtschaft in Deutschland ist nicht vorstellbar", sagte er auf dem IHK-Tag in Berlin.

Werbung

Er verwies darauf, dass ein großer Teil der Unternehmen nicht der Körperschaftsteuer unterliege, sondern der Einkommensteuer. Die Durchschnittsbelastung dieser Unternehmen sei zu hoch und müsste eigentlich gesenkt werden. Die gerade veröffentlichte Steuerschätzung lasse die Spielräume dafür zwar noch kleiner werden. "Aber wir werden auch das mit dem Koalitionspartner intensiv zu diskutieren haben."

Klare Absage an Forderungen nach höherer Erbschaftsteuer

Alle Forderungen nach einer höheren Erbschaftsteuer aus der SPD wies Merz klar zurück. "Machen Sie sich bitte keine Sorgen", sagte er zu den Unternehmern beim IHK-Tag. Diese Forderungen würden in der Union nicht auf Gehör stoßen. "Wir werden es nicht machen."

Merz betonte, dass bei den bevorstehenden Reformen alles darauf ausgerichtet werden müsse, Wirtschaftswachstum zu generieren. "Wirtschaftliches Wachstum ist kein Selbstzweck. Das ist nicht eine statistische Größe, sondern Wirtschaftswachstum ist die Voraussetzung für den Wohlstand unseres Landes", sagte er. "Deswegen muss die Reihenfolge für die Koalition auch klar sein: Erst Wachstum und dann Verteilung."/mfi/DP/jha

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.